Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach 1 jahr verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit nach 1 jahr verlängern

Carina und Sam

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Hallo, Ich habe 1 jahr elternzeit genommen nun meine Frage mein Chef wär damit einverstanden das ich 3 Monate verlängere. Kann mein Freund dann im Anschluss seine 2 Monate vaterzeit in der er Elterngeld bezieht noch nehmen oder ist dies nur möglich nach meinen 1 jahr elternzeit? Danke Mit freundlichen Grüßen Carina


sternenfee75

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EG gibt es nur in den ersten 14 Monaten, die Zeit wäre dann ja vorbei.


Mitglied inaktiv

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Du verwechselst eh was. Elternzeit und Elterngeld haben nur insofern was damit zu tun, als das man Elterngeld nur beziehen kann, wenn man in Elternzeit ist. Zumindestens in der Regel und bei einem AG. Euch stehen insgesamt 14 Monate Eltermgeld zu, dabei werden die ersten beiden Monaten immer der Mutter mind zugesprochen (wegen Mutterschutz) und wenn der Vater muß mind 2 Monate nehmen. Zudem gibt es das Elterngeld nur (bei voller Auszahlung) bis zum 14ten lebensmonat. Mal ganz grob vereinfacht gesagt. Heißt also, selbst wenn du jetzt statt wie geplant 12 Monate daheim bleibst, bekommst du für die nachgereichten 3 Monate eh kein Elterngeld, deine Höchstmenge ist durch. Und wenn der Vater seine jetzt nicht im Anschluß nimmt, sind die beiden Monate Elterngeld auch futsch. Betreuungsgeld gäbe es auch noch nicht, weil ihr eure theoetisch zustehnden 14 Monate Elterngeld noch nicht durchhabt. Elternzeit widerrum bedeutet, JEDEM Elternteil stehen unabhängig vom anderen Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit zu, wobei man sich für mind 2 Jahre festlegen muß, damit man auch ohne Zustimmung des AG das 3te Jahr dranhängen kann. Und man darf bis zu 12 Monate Elternzeit auch für bis zur Einschulung übertragen lassen kann - sofern der AG zustimmt. Das heißt, Du kannst 3 Jahre nehmen, Dein Mann kann 3 Jahre nehmen. Gleichzeitig, oder auch (teils) nacheinander. Und, innerhalb der Elternzeit darf man bis zu 30 Std arbeiten, ohne Verdiensthöhe. Verdiensthöhe ist nur relevant wenn neben der Elternzeit noch Elterngeld bezogen wird (innerhalb der ersten 12 bzw 14 Lebensmonate).


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