Butterblume82
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: Kind 1 geboren Juni 13 - Elternzeit beantragt für 2 Jahre (Festvertrag 2000€ netto) - Elterngeld bis Juni 14 Ab Juni 14 im selben Betrieb auf 450€ Basis gearbeitet Erneute Schwangerschaft mit Et Mai 15 Elternzeit von Kind 1 vorzeitig gekündigt um im April in MuSchu zu gehen. Jetzt habe ich die Lohnabrechnung von April und Mai bekommen. Es wurde mir ein "Gehalt" von je 40€ gezahlt. Ist das richtig? Ich dachte, wenn ich die 1. Elternzeit vorzeitig beende, bekomme ich die 2000€ von meinem "normalen" Vertrag (abzüglich des Krankenkassenanteils natürlich). Ich möchte mich nicht mit meinem AG streiten. Ich möchte einfach nur sicher gehen. Vielen Dank
Hallo, wenn Sie die EZ und den damit verbundenen Minijob am Tag vor dem Mutterschutz beendet haben, stht Ihnen der AG-Anteil voll zu. Liebe Grüße NB
Bambi1983
Hallo Butterblume! Bist du auch normal arbeiten gegangen?
Lina_100
Hallo, Wenn der 450 EUR Job auf die Dauer der Elternzeit begrenzt war und Sie die Elternzeit vorzeitig beendet haben, muss das Gehalt aus dem ursprünglichen Vertrag für die Berechnung des Mutterschutzgeldes herangezogen werden. LG
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