julian
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe eine relativ spezielle Frage und habe leider mit eigener Recherche keine Antwort gefunden. Hier ist mein Fall: Meine Frau ist in Spanien angestellt und schwanger, ich bin in Deutschland angestellt. Unser Sohn wird in Deutschland geboren werden und meine Frau zieht nach Deutschland. Ich habe nun gelesen, dass das Deutsche Elterngeld gezahlt wird, abzüglich der von Spanien erhaltenen Sozialleistungen. Anscheinend wird sogar ihr Spanisches Gehalt als Grundlage hierfür genutzt. Meine Frau würde gerne die vollen 12 Monate nutzen. Soweit hatte ich alles verstanden und Beispiele gefunden. Meine Frage ist nun: Ist es mir auch möglich die übrigen zwei Monate an Elternzeit zu nutzen oder hat meine Frau nur Anspruch, da ich meinen Anspruch an Sie abgetreten habe oder gründet ihr Anspruch auf dem Fakt, dass Sie in Deutschland lebt und ein Kind hat? Besten Dank und besten Gruß, Julian
Hallo, Sie haben zusammen 14 Monate Elterngeld, die Sie verteilen können. Sollte Ihre Frau in Spanien Mutterschaftsgeld erhalten, wird dieses angerechnet. Ansonsten bestimmt sich das Elterngeld nach dem spanischen Gehalt. Wenn Ihre Frau also die zwölf Monate nimmt, Bleiben zwei Monate für sie. Wichtig ist, dass sie keine Kalendermonate sondern Lebensmonate nehmen. Wenn das Kind also zum Beispiel am 21. Februar geboren ist, beginnt die Elternzeit an einem 21.. Liebe Grüße NB
Dojii
Ihr steht beide erst einmal unabhängig voneinander. Zusammen habt ihr Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Es kommt einfach darauf an, wie ihr die untereinander aufteilen wollt. Wenn deine Frau also 12 Monate Elterngeld nutzen will, kannst du problemlos die restlichen 2 Monate in Anspruch nehmen.
julian
Und der Hintergrund, dass Sie in Spanien arbeitstätig war, hat keinen Einfluss auf die Elterngeld Entscheidung? Konkret würde das Folgendes bedeuten: Meine Frau bekommt die 16 Wochen Elternzeit aus Spanien, und darüber hinaus 8 Monate in Deutschland, und ich kann die übrigen zwei Monate nutzen? Abhängig für meinen Elterngeldsatz ist mein Einkommen 12-Monate vor der Geburt und für ihren Elterngeldsatz ist ihr Einkommen in den 12-Monaten vor der Geburt?
Dojii
Einkommen, das in der EU erzielt wird, ist dem deutschen Einkommen gleichgestellt. Es wird also zur Berechnung des Elterngeldes ganz normal genutzt. Die Europäische Union ist halt schon was Tolles. ;) Jeder Antragsteller steht für sich, also wird bei ihr ihr Gehalt genutzt und bei dir dein eigenes. Eine Verrechnung unter den Elternteilen gibt es nicht. Und ja, genau so ist es. Sie stellt in Deutschland einen Antrag auf Elterngeld für 12 Monate. Dann wird anhand ihres spanischen Einkommens ausgerechnet, wie viel sie bekommt. Davon wird in den 16 Wochen das Geld abgezogen, dass sie aus Spanien erhält, sodass sie wahrscheinlich in den ersten 4 Monaten kein (zusätzliches) Geld aus Deutschland erhält. Sobald dann die spanischen Leistungen enden, erhält sie das deutsche Elterngeld in voller Höhe. Du wiederum stellst deinen eigenen Antrag für 2 Monate und erhälst Elterngeld auf Basis deines Einkommens der 12 Monate vor Geburt.
julian
Okay, danke - dann passt es soweit alles. Man kann als Eltern nicht auch einen gemeinsamen Antrag stellen? Grüße
luvi
Hallo, Bist du dir sicher, dass sie aus Spanien Geld erhält, wenn sie bereits zur Geburt in Deutschland lebt? In Deutschland hat man doch auch nur Anspruch auf Elterngeld, wenn man hier lebt. Aber egal, sie soll ab Geburt beantragen, dann erhält sie Geld. Von Spanien oder Deutschland. Spanische Ansprüche werden verrechnet. LG luvi
Rotkehlchen
Bezüglich der Frage, ob ein gemeinsamer Antrag möglich ist: Soweit ich das kenne, hat da jede Elterngeldststelle ihr eigenes Formular. Hier in Berlin gibt es tatsächlich ein gemeinsames Formular für beide Elternteile. Kann aber sein, dass andere Elterngeldstellen das anders handhaben.
Dojii
Mutterschaftsgeld in Deutschland steht einem auch zu, wenn man im Ausland lebt, da es eine Versicherungsleistung ist. Es kommt nur darauf an, dass man in dem entsprechenden Land zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Ich denke jetzt einfach mal, dass spanische Mutterschaftsleistungen ebenfalls so gehandhabt werden (ohne Gewähr ^^). Elterngeld selbst gibt es in Spanien gar nicht.
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