Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit mit Basis EG verlängern?

Frage: Elternzeit mit Basis EG verlängern?

Räubertochter213

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Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich, sich das Basis EG, welches man zunächst für 12 Monate beantragt hat, sich nachträglich doch über 24 Monate auszahlen zu lassen? Liebe Grüße und vielen Dank


malini

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Hast du die EZ schon angetreten? Bzw. wieviel Monate Basis-EG wurden schon ausgezahlt? Man kann nur noch nicht ausbezahlte Monate noch splitten - max. gehen 22 Monate, da die ersten 2 Monate nicht gesplittet werden können.


Räubertochter213

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@mailini : meine Tochter ist im Januar geboren, seit dem 11.3. bin ich also in EZ, also bisher 2x EG bekommen. Geplant war bis Januar 19 das Basis EG zu beziehen, jedoch haben wir ein Betreuungsproblem, weswegen ich länger in EZ gehen müsste. Weißt du ob das auch geht, wenn ich insgesamt nur zB 18 Monate Basis EG beziehen möchte? also jetzt von 12 auf 18 Monate ausdehnen?


malini

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Du kannst nicht 18 Monate Basis-EG beziehen. Wenn du nicht alleinerziehend bist, hast du Anspruch auf 12 Monate Basis-EG, wobei nur 10 Monate max. gesplittet werden können (auf dann insgesamt 20 Monate), da die ersten beiden Monate i.d.R. das Mutterschaftsgeld höher ist als das EG und diese immer als voller EG-Monat gerechnet werden. Jetzt kannst du beantragen, dass das EG gesplittet wird, dann bekommst du z. B. statt 3 Monate Basis-EG 6 Monate die Hälfte. Aber es gibt nicht 18 Monate volles EG.


Räubertochter213

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@malini: hab die Frage falsch formuliert, ich meinte nicht 18 Monate volles Basis EG sondern natürlich gesplittet. Also wenn ich das richtig verstehe könnte ich es so ändern, dass ich noch bis zum 6. Lebensmonat das volle Basis EG beziehe und ab dann bis zum 18. LM gesplittet, oder?


Felica

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Frage ist welchen Mehrwert du dir davon versprichst? Ist rasch ein zweites Kind geplant, bist du nicht verheiratet und hast keinen AG mehr, oder warum willst du splitten? Größeres Problem dürfte sein, das wenn du weniger wie 2 Jahre EZ bei dem Ag gemeldet hast, du keinen Anspruch auf Verlängerung hast. Wenn Du aber EZ hast, weil eben AG vorhanden, ist es unnötig. Außer du planst noch während des EG-Bezuges wieder zu arbeiten oder bist bereits wieder schwanger oder nahe dran.


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