Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit kürzen und tauschen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit kürzen und tauschen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich war vor der Geburt meiner Tochter Vollzeit beschäftigt (mehr als 400 Mitarbeiter) und habe eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Ich habe dem AG schriftlich mitgeteilt, dass ich nach 2 Jahren bis zu 20 h Teilzeit arbeiten möchte. Nun möchte mein Mann gerne das dritte Jahr Elternzeit nehmen, daher folgende Fragen: Muß mein AG zustimmen, wenn ich meine Elternzeit auf 2 Jahre verkürze? Kann er, da meine Stelle besetzt ist, mir das Gehalt kürzen, wenn ich eine weniger qualifizierte Vollzeitstelle antrete? Und wie lange im Voraus muss mein Mann seinem AG ankündigen, dass er ab dem 2. Geburtstag für ein Jahr Elternzeit nimmt? Für Ihre Mühe besten Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss nur zustimmen,w enn sich wirtschaftlcih was geändert hat, zB Ihr Mann den Job verloren hat. Ihr Mann muss mit Frist 7 W. die EZ mitteilen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Mareike66, Dein Mann muss seinem AG die Elternzeit 7 Wochen vorher schriftlich ankündigen, vgl. § 16 Abs. 1 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Wenn Du Deine Elternzeit verkürzen willst, bedarf es der Zustimmung Deines Arbeitgebers. Dein Gehalt kann Dir eigentlich nicht gekürzt werden, Du hast ja einen Arbeitsvertrag, aus dem sich Deine Gehaltshöhe ergibt. Daran ändert sich auch nichts, wenn Deine Tätigkeit weniger qualifiziert wäre. Aber aus diesem Grund wird es sich Dein Arbeitgeber evtl. überlegen, ob er Deiner frühzeitigen Rückkehr zustimmen wird. LG Grisham20


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