Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit kürzen, stattdessen Resturlaub

Frage: Elternzeit kürzen, stattdessen Resturlaub

Posemuckel_2002

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Hallo Frau Bader, Ich habe am 14.2.19 meinen Tony bekommen und ich habe auch fristgerecht die elternzeit und elterngeld alles eingereicht und auch bekommen. Ich habe aber bei meinem Arbeitgeber den 2.3. 20 angegeben als 1. Arbeitstag. Nun meine Frage, ich bekomme ja nur bis 14.2.20 Elterngeld, kann ich meinem Arbeitgeber ein Schreiben schicken, dass ich die Elternzeit verkürzen möchte und stattdessen meinen resturlaub nehme? Da es sowieso alles sehr böse auseinander gegangen ist als ich schwanger wurde, hoffe ich eigentlich auf eine Kündigung. Ich bin schon auf der Suche nach etwas neuem aber falls sich doch nichts ergibt das ich wenigstens alg 1 bekommen würde. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keinen Anspruch auf Verkürzung. Das kann der Ag einfach so ablehnen. Kündigen wird er deshalb wohl nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. du musstest dich für die ersten beiden jahre festlegen und das hast du gemacht. der arbeitgeber muss der verkürzung zustimmen.


Felica

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Also auf eine Kündigung zu hoffen wäre so ziemlich das letzte worauf ich hoffen würde. Den das kann genauso eine Sperre nach sich ziehen. Warum sollte ein AG jemanden kündigen der sich nichts hat zuschulden lassen und eine Kündigungsschutzklage in kauf nehmen? Zumal der AF frühestens am Tag nach der EZ die Kündigung überreichen kann. Du dagegen müsstest, wenn du dotr nicht mehr arbeiten willst, 3 Monate vorher kündigen wenn genau auf EZ ende, sonst mit deiner vertraglichen. Würde also, wenn noch nicht geschehen, mich schnellst möglich ab das AA wenden und mich arbeitssuchend melden. Da kannst du dann auch klären ob und wann eine Sperre folgen würde und ob Anspruch auf ALG1. Arbeitssuchend kann man sich unabhängig davon ob man einen Job hat, das bedeutet lediglich das man was neues sucht. Nicht das man bereits von Arbeitslosigkeit bedroht ist. EZ vorzeitig beenden geht jedenfalls nur mit Zustimmung des AG. Ausser zum neuen Mutterschutz, da ist es auch so möglich. Auch Urlaub muss er nicht gewähren. Er kann, muss es aber nicht.


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