Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Kündigung

Frage: Elternzeit Kündigung

Voggl

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Guten Tag, ich bin gerade in Elternzeit bis Februar 2022. ich hatte meinen Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, dass ich ab ende Februar 2021 in teilzeit arbeiten möchte. mein arbeitgeber hat mir eine Stelle in Teilzeit organisiert. da nun die Schulen zu haben, haben wir vereinbart dass ich doch später (im April) in Teilzeit starte. nun habe ich heute eine Zusage für einen externen Job erhalten. sie schicken mir die Verträge nächste Woche. dh. ich könnte erst nächste Woche bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. meine Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Quartal. falls ich nun in dieser Woche den Teilzeit in Elternzeit Vertrag unterschreibe, kann ich trotzdem Ende März kündigen? vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Arbeitnehmer kann nach Stellung eines entsprechenden Antrags beim Arbeitgeber während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Die Kündigungsfristen sind auch für die TZ einzuhalten. Reden Sie mit dem AG! Liebe Grüße NB


mellomania

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du musst dir das vorher gehehmigen lassen!


Pamo

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Wie kommst du darauf? Ich unterschreibe öfters Verträge, ohne mir das von meinem AG genehmigen zu lassen.


mellomania

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angestellt ist. das sollte sich aus der frage der posterin ergeben.


Pamo

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Das stimmt aber auch so nicht. In der Regel muss man sich eine Nebentätigkeit vom Hauptarbeitgeber genehmigen lassen, das stimmt. Das hat aber nichts mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zu tun. Zudem wissen wir nicht, ob sie die Genehmigung braucht - möglicherweise herrscht hier eine andere Konstellation.


mellomania

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dass es da unterschiede gibt ist mir nicht bewusst. ich bekam gesagt, dass jedewede tätigkeit in der elternzeit bei einem anderen AG genehmigungspflichtig ist.


Berlin!

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"ch bekam gesagt, dass jedewede tätigkeit in der elternzeit bei einem anderen AG genehmigungspflichtig ist." Meine Güte dann gib nicht immer mehr als dürftiges Halbwissen im Brustton der Überzeugung kund! Wenn Du es nicht weißt, also eigentlich immer, dann sei doch einfach still.


mellomania

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dann zeige mir bitte AG, die es erlauben, dass arbeitsvertäge während eines beschäftigungsverhältnisses anderweitig geschlossen werden dürfen ohne genehmigung. mit link zum paragrafen bitte. da du alles immer perfekt weißt, ist das doch gut für die anderen. hoffentlich brichst du dir den hals nicht wenn du von deinem hohen ross mal fallen solltest. hammerhart


Berlin!

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Bei Syndikusanwältinnen ist es sogar Pflicht, der Anwältin eine unwiderrufliche Freistellung zu erteilen, damit sie weiterhin als niedergelassene Anwältin praktizieren kann. Hat was mit and anwaltlichen Unabhängigkeit zu tun. Die kannst Du gerne selber googeln und lesen. Und weil Du es scheinbar nicht verstehst: Ich kann während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses BELIEBIG VIELE weitere Arbeitsverträge schliessen. Entscheidend ist nämlich, wann diese anderen Verträge zu laufen beginnen, Und jetzt kusch....Du hast keine Ahnung.


mellomania

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wie gesgt, du weißt alles sehr gut besser als alle andere! chapeau...nicht


Berlin!

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Sagen wir mal so: besser als Du allemal. Aber das ist nicht schwer, darauf bilde ich mir nichts ein.


mellomania

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congrats


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