Socurly
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter kam am 27.3.2012 zur Welt. Nach einem Jahr Zuhause arbeite ich seid dem 1.4.2013 wieder auf Minijobs Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Nun gibt es hier eine Massenkündigung. In meinem Antrag auf Elternzeit schrieb ich:" hiermit beantrage ich Elternzeit und stehe ab dem 1.2.2013 für eine Teilzeitbeschäftigung wieder zur Verfügung". In diesem Antrag steht kein genaues Datum über die Elternzeit. Fälschlicherweise dachte ich ich muss die Elternzeit nur so beantragen bis ich beabsichtige wieder zum Dienst zu erscheinen. Für welchen Zeitraum gilt den nun meine Elternzeit? Hab ich mir ein Eigentor geschossen und bin jetzt doch kündbar? Bitte bitte helfen sie mir. Der Antrag wurde so angenommen damals ohne Einwände oder dergleichen. Bitte bitte helfen sie mir, danke
Hallo, das ist eine Auslegungsfrage. Das kann ein Richter so oder so auslegen. Es ist auf jeden Fall ungewiss. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Tja, das heißt alles und nix! Jeder kann es für seine Seite auslegen! Hast du IRGENDWAS, dass deine Intention untermalt? Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Nun, Du hast nicht Teilzeit IN ELTERNZEIT geschrieben. Für mich eindeutig dass die Elternzeit und somit Kündigungsschutz beendet ist.
Socurly
Da hast du natürlich recht aber ich habe bisher keine TZ stelle angetreten sondern nur auf Minijobs Basis....
Sternenschnuppe
Hast Du einen neuen Vertrag dazu bekommen ? Was sagt denn die Personalabteilung ? Frag doch mal unauffällig nach, brauchst es für Deine Unterlagen wann Deine Elternzeit endet. Nix von den Kündigungen sagen, einfach nur als Info für Dich. Dann weißt Du was sie sich notiert haben.
Socurly
Habe keine Vertragsänderung erhalten. Die Personalchefin ist ja gegen die Kündigung von mir. Nur findet gerade eine Massenentlassung statt deshalb kann ich nicht fragen.
Pamo
Ein Minijob ist Teilzeit.
Sternenschnuppe
Wenn die Personalchefin gegen die Kündigung ist, dann soll sie einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen. Oder eben das Datum ab Geburt + 3 Jahre in den Antrag basteln. Im Endeffekt hast Du kein Ende genannt, aber vor Gericht wird das vermutlich nicht reichen. Schwer. Sprech mit ihr.
Sternenschnuppe
Wenn die Personalchefin gegen die Kündigung ist, dann soll sie einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen. Oder eben das Datum ab Geburt + 3 Jahre in den Antrag basteln. Im Endeffekt hast Du kein Ende genannt, aber vor Gericht wird das vermutlich nicht reichen. Schwer. Sprech mit ihr.
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