Liebe Frau Bader, Ich habe im Oktober 2015 Zwillinge bekommen. War vor dem Mutterschutz sechs Monate arbeitslos (da mein Betrieb geschlossen wurde) und danach in Elternzeit (Elterngeld/Landes Erziehungsgeld). Nun habe ich Anfang September eine Teilzeitstelle 20h angenommen, bin noch in Probezeit. Wie sich herausstellt, ist das für mich und unsere Familiensituation derzeit noch zu früh und zu umfangreich. Nun habe ich folgende Fragen an Sie: - kann ich in der Probezeit bereits wieder Elternzeit beantragen? Habe ich einen Kündigungsschutz in der Probezeit? Reicht es den Antrag schriftlich vorzulegen? - Falls ich mir überlege selbst zu kündigen, hätte ich noch einen Anspruch auf restliches Arbeitslosengeld (ggf. nach einer Sperrfrist?) - habe ich eine andere Möglichkeit, für meine Kinder noch 1-2 Jahre zu Hause zu sein, ohne meine Krankenversicherung u Versicherung Kinder zu verlieren beziehungsweise diese selbst bezahlen zu müssen (mein Mann ist PV?) Liebe Grüße
von PaHiMi am 07.11.2017, 10:20