Frage: Elternzeit/Krankenversicherung

Liebe Frau Bader, Ich habe im Oktober 2015 Zwillinge bekommen. War vor dem Mutterschutz sechs Monate arbeitslos (da mein Betrieb geschlossen wurde) und danach in Elternzeit (Elterngeld/Landes Erziehungsgeld). Nun habe ich Anfang September eine Teilzeitstelle 20h angenommen, bin noch in Probezeit. Wie sich herausstellt, ist das für mich und unsere Familiensituation derzeit noch zu früh und zu umfangreich. Nun habe ich folgende Fragen an Sie: - kann ich in der Probezeit bereits wieder Elternzeit beantragen? Habe ich einen Kündigungsschutz in der Probezeit? Reicht es den Antrag schriftlich vorzulegen? - Falls ich mir überlege selbst zu kündigen, hätte ich noch einen Anspruch auf restliches Arbeitslosengeld (ggf. nach einer Sperrfrist?) - habe ich eine andere Möglichkeit, für meine Kinder noch 1-2 Jahre zu Hause zu sein, ohne meine Krankenversicherung u Versicherung Kinder zu verlieren beziehungsweise diese selbst bezahlen zu müssen (mein Mann ist PV?) Liebe Grüße

von PaHiMi am 07.11.2017, 10:20



Antwort auf: Elternzeit/Krankenversicherung

Hallo, das geht schon, die Frist beträgt dabei sieben Wochen. Der Kündigungsschutz beginnt 8 Wo vor Beginn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2017



Antwort auf: Elternzeit/Krankenversicherung

Hallo, Elternzeit und Kündigungsschutz müssten mE gehen (warte gespannt auf die Antwort von Frau Bader)- aber die Frist beachten. Dabei sollte man aber abwägen, ob man nochmal dahin zurück möchte. AG und Kollegen werden wenig begeistert sein. ALG gibt es nur wenn und soweit man arbeiten kann und will, das ist ja gerade nicht der Fall. Bei der KV kann was nicht stimmen, es sei denn ihr Mann verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze: Sie waren während des EG und in der TZ Tätigkeit GKV versichert. Für Ihre Kinder kann das aber nicht gelten. Verdient der PKV Versicherte über der Beitragsbemessungsgrenze und regelmäßig mehr als der GKV Versicherte müssen die Kinder in die PKV. LG

von Lina_100 am 07.11.2017, 11:10



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