Liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich Arbeitslosigkeit/Elternzeit da ich einen befristeten Arbeitsvertrag besitze: mein Entbindungstermin ist der 1.12.2017 und mein Arbeitsvertrag ist bis zum 28.02.2018 befristet. Ich habe geplant, bis 30.9.2018 Elternzeit zu nehmen. Wie ich nun schon herausgefunden habe, endet mein Vertrag auf jeden Fall am 28.2.2018 (ich würde dann ab 1.10.2018 voraussichtlich einen neuen, auf 12 Monate befristeten Vertrage erhalten).
Muss ich mich dann ab 1.3.2018 arbeitssuchend melden? Durch die selbständige Tätigkeit und das damit verbundene Einkommen meines Mannes habe ich zudem keinen Anspruch auf Elterngeld. Wer übernimmt dann in der Zeit, bis ich wieder arbeite meine Beiträge für Kranken (gesetzlich) und Rentenversicherung (berufsständische Versicherung)?Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße!
von
Dream17
am 27.11.2017, 09:31
Antwort auf:
Elternzeit, Krankenversicherung und befristeter Vertrag
Hallo,
EZ und ArbGeld 1 schließen sich aus. Melden würde ich die Beendigung aber auch die EZ. Das ArbGeld 1 bekommen Sie dann im Anschluß
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2017
Antwort auf:
Elternzeit, Krankenversicherung und befristeter Vertrag
Du kannst dich arbeitssuchend melden, wenn du eine Kinderbetreuung hast. Allerdings willst du in der Zeit ja gar nicht arbeiten, sondern erst ab 1.10.18 wieder (wo du dann auch wieder einen Vertrag erhältst).
Warum solltest du durch die Selbstständigkeit und das Einkommen deines Mannes kein Elterngeld bekommen? Die Einkommensgrenze liegt das bei 500.000 Euro. Falls ihr deswegen kein Elterngeld bekommt, sollten andere Gelder keine Probleme bereiten....
Die Beiträge für zB Krankenversicherung wird dir gezahlt, solange du Elterngeld bekommst. Daher hast du erst ein Problem, wenn du nach dem Jahr Elterngeld den Job dann doch nicht bekommst...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.11.2017, 09:43
Antwort auf:
Elternzeit, Krankenversicherung und befristeter Vertrag
ACHTUNG !!!!
Deine EZ endet nicht am 30.09 sondern mit Ablauf deines Arbeitsvertrages am 28.02.18. Du kannst nicht darüber hinaus EZ nehmen wenn Du keinen AG hast. Wenn Du zudem kein EG bekommst weil das Einkommen deines Mannes derartig hoch ist, sollte es auch recht egal sein das du dich selbst krankenversichern musst. Sollten dann eher "Pfennigbeträge" sein. Ohne EZ (da kein AG) und auch keinen Anspruch auf EG musst du aber wie gesagt selbst für die KV sorgen. den Dein Mann wird sicherlich nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen KV sein so das du auch nicht in die Familienversicherung kannst.
Ich würde genau prüfen lassen ob du wirklich keinen Anspruch auf EG hast.
Mitglied inaktiv - 27.11.2017, 17:25