Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, Haushaltshilfe........

Frage: Elternzeit, Haushaltshilfe........

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab mal eine Frage... Und zwar hat mein Mann vor (da ich nach der Geburt unseres 3. Kindes viel liegen musste und alles nicht wirklich gelaufen ist)nach der Geburt unseres 4. Kindes 8 Wochen Elternzeit zu nehmen. Gestern hat er mit seinem Chef darüber gesprochen der sagt wenn mein Mann Elternzeit nimmt bekommen wir wenns mir nach den 8 Wochen nicht gut gehen sollte keine Haushaltshilfe oder Familienpflege mehr. Ich kann das irgendwie nicht glauben da ja sonst keiner Elternzeit nehmen könnte da ja immer irgendwas sein kann was man ja nicht hofft. Sind halt gerade auf Erkunigungstour da ich wirklich Probleme nach der letzten Geburt hatte und wir uns doch irgendwo "absichern" wollen das wir wenns sein sollte Hilfe bekommen. Haben neimanden hier in unserer Nähe/Gegend wo uns helfen könnte Omas wohnen ca 1 std von uns weg usw.... Wäre schon hammer wenn wir dann im Notfall ins kalte Wasser geschmissen werden..... Und noch eine Frage, wie ist das mit der Erziehungszeit... ich hab 3 Kinder bald 4:) Hab bei allen 3 Jahre Erziehungszeit genommen/beantragt. Jetzt Ist von jedem Kind noch "Zeit" übrig. BEkomm ich die nachträglich drangehängt oder ist das verloren? Mein kleinster ist jetzt 1,5 Jahre, ich bekomm jetzt im Juni unser 4. Kind wie beantrag ich das am besten um keine Zeit zu verschenken? Viele Fragen, aber ich steig langsam nicht mehr durch.... Vielen Dank schon einmal mfg maus81 31.ssw


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Gem. § 199 RVO erhält die gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung/ Krankenhausaufenthalt, soweit ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Anstelle einer Haushaltshilfe kann auch der Vater bezahlt werden. Näheres weiß im Einzelfall die KK. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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hallo nochmal, danke für die schnelle antwort! trotzdem hab ich noch nicht so ganz verstanden ob man wenn der mann 8 wochen elternzeit genommen hat nach der entbindung, also diese elternzeit vorbei sind und es mir nach der elternzeit wenn mein mann wieder arbeiten geht eine haushaltshilfe zusteht wenn ich hilfe brauch. den genau das meint sein chef wäre nciht möglich. also angeblich bekomm ich nach den 8 wochen wenn ich hilfe brauch keine haushaltshilfe??? vielen dank für ihre mühe! lg maus81


Mitglied inaktiv

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Hallo nochmal, hab das alles leider noch nicht wirklich verstanden... siehe oben... Danke


Mitglied inaktiv

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Haushaltshilfe und Elternzeit des mannes haben NICHTS miteiander zu tun. Zumindest insofern nicht, ob er seine EZ nun direkt nach der Geburt oder erst später nimmst. Die Chancen eine Haushaltshilfe direkt nach der Geburt zu bekommen sind insofern höher, als es Dir bei Komplikationen DIREKT nach der Geburt sicher schlechter geht als 8 Wochen später. Aber: eine Haushaltshiöfe kommt max. 8 Std. (wenn Du so lange genehmigt bekommst) da wäre mir mein Mann 24/7 bedeutend lieber! Und: wer sagt denn, daß Du wirklich eine HH benötigst? Davon würde ich den Zeitpunkt der EZ meines Mannes NICHT abhängig machen! Alles Gute Désirée


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