Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für Vater

Frage: Elternzeit für Vater

Zizibe

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Hallo, Mein Mann würde gerne für unser zweites Kind ab der Geburt Elternezeit nehmen. Ichbhsbe schon gelesen dass das geht mit dem errechneten Termin des FA. Aber gilt dann dieser errechnete Termin? Was ist wenn das Kind 3 Wochen früher kommt. Kann er dann trotzdem ab der Geburt zuhause bleiben oder darf er dann auch erst ab dem errechneten Termin daheim bleiben?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab der tatsächlichen Geburt. So sollte er auch den Antrag formulieren. "Ich nehme EZ ab Geburt, voraussichtlich..." Liebe Grüße NB


LiebeMama1983

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Hallo Erst wenn das Kind geboren ist, zählt die Elternzeit.


pepperle

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Huhu, die Väter beantragen spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, also dann 7 wo vor dem errechneten Geburtstermin und schreiben in den Antrag, dass sich der tatsächliche Zeitraum mit tatsächlichem Geburtstermin entsprechend verschiebt. Ich meine dass es irgendwo einen Passus gibt, dass die Frist von sieben Wochen verkürzt wird, wenn das Kind früher kommt, das hab ich aber nicht mehr genau im Kopf. Man kann den Antrag auch früher stellen, machen wir zb beide. Dann greift aber der besondere Kündigungsschutz nicht meine ich. LG pepperle


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