Maximilian1982
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum Thema Elternzeitunterbrechung anlässlich des Mutterschutzes schon viel im Forum gelesen. Mein Problem ist, dass es eigentlich immer um "normale" Arbeitnehmer geht. Meine Frau und ich sind aber Landesbeamte in BaWü. Unsere Frage: Meine Frau ist im 2. Jahr Elternzeit und nun wieder schwanger. Seit Beginn des 2. Elternzeitjahres arbeitet Sie in Teilzeit mit 60%. Gibt es auch für Landesbeamte die Möglichkeit, ihre Elternzeit pünktlich zum Beginn des Mutterschutzes für das 2. Kind zu unterbrechen? Wenn ja, würde meine Frau dann für die Zeit des Mutterschutzes wieder das Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft bekommen? Damals hat sie 100% gearbeitet. Muss der Dienstherr der Unterbrechung zustimmen? Bei Arbeitnehmern ist uns die Sache klar, als Beamte haben wir aber kein Mutterschaftsgeld, sondern weiterhin unsere Bezüge vom Landesamt für Besoldung und Versorgung. Viele Grüße aus Stuttgart
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB
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