Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für das erste Kind fortsetzen

Frage: Elternzeit für das erste Kind fortsetzen

Apomausi

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Sehr geegrte Frau Bader, ich habe im August 2013 mein erstes Kind bekommen und zwei Jahre Elternzeit beantragt, Im Februar 2015 kam dann meine zweite Tochter zur Welt. Ich habe mit Beginn des zweiten Mutterschutzes meine Elternzeit für das erste Kind beendet, aber schon damals angekündigt, dass ich nach Ablauf der zweiten Elternzeit (drei Jahre) die erste Elternzeit fortsetzen werde. Ich würde nun gerne im Anschluss an die bald endende Elternzeit für Kind 2 die Elternzeit für KInd 1 fortsetzen bzw. sogar auf drei Jahre verlängern. Wie sollte ich dabei vorgehen? Ich arbeite sowieso schon Teilzeit und daran wird sich auch erstmal nichts ändern, ich nehme die Elternzeit nur wegen den Rentenansprüchen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kindererziehungszeiten werden Ihnen doch unabhängig von der Elternzeit angerechnet. Ansonsten können Sie, wenn der Arbeitgeber zustimmt, bis zu zwölf Monaten bis zum achten Geburtstag des ersten Kindes hintendran hängen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Die vorzeitig beendete Elternzeit für Kind 1 kann an die Elternzeit von Kind 2 angehängt werden (wie angekündigt). Die darüber hinaus verbleibende Elternzeit für Kind 1 (das dritte Jahr) ist aber verfallen, wenn nicht schon damals vom Arbeitgeber zugestimmt wurde, dass du das dritte Jahr noch nach dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen darfst. Denn bei Kindern, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden muss die Zustimmung des Arbeitgebers VOR dem dritten Geburtstag des Kindes eingeholt werden, damit man NACH dem dritten Geburtstag des Kindes noch Elternzeit nehmen darf.


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