Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für beide Elternteile / Bürgergeld

Frage: Elternzeit für beide Elternteile / Bürgergeld

Lw2014

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Guten Tag, wir haben zum Thema Elternzeit eine Frage. Derzeit sind beide Elternteile sind in ungekündigten Arbeitsverhältnissen (Frau Teilzeit(Beschäftigungsverbot durch AG) / Mann (Vollzeit). Die Frau derzeit schwanger mit einem Kind und 3 weitere Kinder bereits im Haushalt.  Beide Elternteile haben ja gesetzlichen Anspruch nach BEEG auf bis zu 36 Monate Elternzeit und zusätzlich aufs Elterngeld.  Nun stellt sich für uns die Frage wie es wäre wenn beide Elternteile einige Monate nach der Geburt des Kindes gemeinsam zuhause bleiben möchten und einen Antrag auf Aufstockende Leistungen(Bürgergeld) während dem Bezug vom Elterngeld stellen.  Bedarf wären laut Bürgergeldrechner knapp 4000,-€ pro Monat, Elterngeld & Kindergeld würden zusammen jedoch auf maximal 3000,-€ ergeben. Somit hätten wir ja einen Anspruch auf aufstockende Leistungen oder?  ist das möglich ? Oder wird ein Elternteil "gezwungen" seiner Arbeit nachzugehen?    Wir hätten vor das wir die ersten 4 Lebensmonate gemeinsam verbringen wollen und der Mann anschließend wieder Vollzeit arbeiten geht und die Frau weiterhin in Elternzeit bleibt.  Wir wären super dankbar wenn wir hierzu eine Antwort erhalten könnten.   Liebe Grüße     


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können einen Monat parallel EG beziehen. Bürgergeld werden Sie keines bekommen.  Liebe Grüße NB 


Sternenschnuppe

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Nein, es wird niemand gezwungen zu arbeiten! Aber die Gesellschaft eben auch nicht sowas zu finanzieren. Bürgergeld ist für unverschuldete und kurzfristige! Notlagen. Nicht für geplante Familienzeit.    Sofern Euer Kind nicht bis Ende nächster Woche kommt, habt ihr einen Monat Elterngeld den ihr gleichzeitig nehmen könnt. Dein Mann könnte dann noch Urlaub, unbezahlten Urlaub, oder begrenzt kürzer arbeiten für mehr Familienzeit.     


Lw2014

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Natürlich wollen wir nicht absichtlich auf Kosten anderen Familienzeit haben.  Für uns wäre es natürlich schön soviel gemeinsame Zeit wie möglich zu haben, daher unsere Frage ob gerade in dem Zeitraum in dem wir beide Elterngeld beziehen und es trotzdem nicht ausreichen würde dann ein Anspruch bestehen würde.  Falls das so nicht möglich ist, wäre selbst ein Monat gemeinsam zuahuse nicht möglich ohne Aufstockende Leistungen zu finanzieren und mein Mann hätte ausschließlich 3 Tage nach der Geburt gemeinsame Zeit zuhause. Urlaub etc. musste leider bereits fest eingeplant werden und gibt keine Möglichkeit zum verschieben. Daher würde ausschließlich die Möglichkeit bestehen in Elternzeit mit Elterngeld zu gehen, dies wiederum wäre finanziell ohne aufstockende Leistungen nicht möglich. 


Sternenschnuppe

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Dann geht das nicht. Je nachdem wann das Kind kommt, könnt ihr ja noch was ansparen um auszugleichen.  Bei Geburten ab April darf man auch nur einen Monat zusammen Elterngeld nehmen. 


misses-cat

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Es ist eh so daß ab dem 1.04 beide nur noch einen gemeinsamen Elterngeld Basis Monat nehmen können, ansonsten würde alles gesagt ihr müsst auch bedenken daß die Beantragung von solchen Geldern dauert ihr also zwei oder drei Monate überbrücken müsst bis Geld kommt.  


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