Frage:
Elternzeit für 31 Tage Vollzeitarbeit unterbrechen
Liebe Frau Bader,
da unsere Tochter ab September 18 in die KiTa geht, habe ich bei meinem AG einen Antrag auf TZ in EZ gestellt. Meine Tochter ist zu diesem Zeitpunkt 18 Monate, ich beziehe kein Elterngeld Plus sondern bezog das Basis Elterngeld.
Mit meinem AG bin ich überein gekommen, dass ich in einer niedrigeren Hierachiestufe mit weniger Gehalt zurückkehren werde. Nur so ist es gewährleistet, dass sie mir eine Tätigkeit am Vormittag versichern.
Da ich aus der Zeit vor und in meiner Schwangerschaft noch 31 Tage Resturlaub habe, möchte ich sie noch vor dem Arbeitsbeginn nehmen.
So würde ich offiziell Mitte August zurückkehren und inoffiziell hätte ich am 01.10 meinen ersten wirklichen Arbeitstag.
Die HR teilte mir nun mit, dass ich meine EZ vom 13.08-30.09 unterbrechen müsste und in dieser Zeit in Vollzeit wieder anfangen müsste, damit sie mir den Urlaub zu meinem vorherigen Gehalt gewähren und auszahlen können. Anders wäre es nicht möglich und sie könnten mir rechtlich auch nicht einfach den Urlaub ausbezahlen.
Ab dem 01.10. würde ich dann in TZ in EZ in meiner neuen Position und mit einem entsprechenden Vertrag beginnen.
Nun meine Fragen:
Hätte ich rechtlich durch die Unterbrechung meiner EZ negative Auswirkungen?
Und haben sie eine Erklärung dafür warum es nicht möglich, mir den Urlaub einfach auszuzahlen?
Vielen Dank im Voraus und mit vielen Grüßen
Mitglied inaktiv - 11.06.2018, 18:22
Antwort auf:
Elternzeit für 31 Tage Vollzeitarbeit unterbrechen
Hallo,
eine Auszahlung des Urlaubs ist grundsätzlich nicht möglich, weil gesetzlich nicht vorgesehen. Urlaub dient dem Zweck, sich zu erholen.
Ansonsten hat Ihre Buchführungsabteilung recht, denn Vollzeiturlaub wird in Vollzeit genommen.
Sie können jedoch mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass der Vollzeiturlaub auf Teilzeit herunter gebrochen wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2018
Antwort auf:
Elternzeit für 31 Tage Vollzeitarbeit unterbrechen
Das hängt damit zusammen, dass sich deine angesammelten Urlaubstage auf Vollzeit-Arbeitstage beziehen. Das heißt, dass du würdest in der Zeit auch dein volles Gehalt wieder bekommen. Erst danach (1.10.) würde dein TZ-Antrag greifen wenn du ihn entsprechend ab dem 1.10. beantragt hast. Folgende Urlaubsansprüche, die du ab 1.10. sammelst, beziehen sich dann logischerweise nur auf TZ-Tage.
Urlaub auszahlen KANN ein Betrieb machen, muss er aber nicht (ist auch eher unüblich).
von
bellis123
am 11.06.2018, 20:53
Antwort auf:
Elternzeit für 31 Tage Vollzeitarbeit unterbrechen
Meine Meinung, der AG hätte mich die längste Zeit gesehen. Das du nur dann vormittags arbeiten kannst wenn du weniger Geld und eine niedrigere Stellung einbeziehst erachte ich als richtig miese Tour. Da würde ich mir innerhalb der EZ woandres eine beschäftigung suchen. Wetten das man trotzdem verlangen wird das du dein höheres Fachwissen zur Verfügung stellst?
Der Urlaub ruht normalerweise solange du in Elternzeit bist, auch dann wenn du innerhalb dieser arbeitest. Kann der AG also so machen. Wenn du nicht auf das Geld angewiesen bist würde ich dem mitteilen das du den Urlaub dann erst nach der EZ nutzen willst.
von
Felica
am 11.06.2018, 21:06
Antwort auf:
Elternzeit für 31 Tage Vollzeitarbeit unterbrechen
Urlaub wird nur bei Verlassen des Unternehmens ausgezahlt.
Dein VZ Gehalt kannst Du nur für VZ Tage bekommen.
Während der EZ darfst Du nicht Vollzeit arbeiten (maximal 30h).
Es ergibt sich also, dass HR recht hat in der Konstellation, dass VZ Urlaub auch als VZ Gehalt ausgezahlt werden wird und du damit die EZ unterbrechen musst.
Rechtlicher Nachteil: Du hast in diesem 31 Tagen keinen Kündigungsschutz. Außerdem hast du damit deine EZ von bisher einem Block auf zwei Blöcke geändert.
Ich persönlich würde nochmal nachfragen, ob es möglich ist, den VZ Urlaub auf 30h-Tage umzurechnen. Dann bekommst Du weniger Geld pro Tag ausgezahlt, hast dafür aber mehr Tage und kannst in EZ bleiben. Machen aber nicht alle Firmen.
Wenn bezüglich des Kündigungsschutzes keine Bedenken bestehen kannst Du natürlich auch die EZ unterbrechen. Dann würde ich mir aber schriftlich geben lassen, dass sie lediglich für die Tage ruht und danach wirklich TZ in EZ losgeht.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 11.06.2018, 21:09
Antwort auf:
Elternzeit für 31 Tage Vollzeitarbeit unterbrechen
@lilke: Da der Kündigungsschutz des BEEG acht Wochen vor Beginn der Elternzeit anfängt, müsste meiner Ansicht nach auch in dem Unterbrechungszeitraum von 31 Tagen der besondere Kündigungsschutz greifen.
Mitglied inaktiv - 12.06.2018, 09:37
Antwort auf:
Elternzeit für 31 Tage Vollzeitarbeit unterbrechen
Stimmt, an die 8 Wochen hatte ich nicht gedacht :) Dann öffnet es nur den zweiten Block für die EZ anstatt es in einem zu lassen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 12.06.2018, 10:25