johanna555
Sehr geehrte Frau Bader, wie ich weiß besteht die Möglichkeit bei erneuter Schwangerschaft während der Elternzeit, die laufende Elternzeit zu unterbrechen um die neue Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen. Hierfür müsste man die Elternzeit zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist unterbrechen. Der Arbeitgeber hat soweit ich weiß hier kein Mitspracherecht. Wie verhält es sich wenn noch ein Urlaubsanspruch für das Jahr besteht in welchem man in den neuen Mutterschutz geht? Konkreter Fall: Mutter befindet sich in Elternzeit bis November 2016. Die neue Mutterschutzfrist würde ab Anfang September 2016 beginnen. Es besteht ein (Rest)-Urlaubsanspruch von 22 Tagen für 2016. Ist es in dem Fall möglich, die bereits laufende Elternzeit bereits ab Ende Juli zu unterbrechen, um den noch bestehenden Urlaubsanspruch in Anspruch nehmen zu können, bevor die neue Mutterschutzfrist beginnt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Johanna
Hallo,nein. Man kann den Urlaub nach der EZ nehmen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach §16(3) kann man zum Beginn des Mutterschutzes ohne notwendige Zustimmung des AG beenden. Ansonsten kannst Du (nach dem gleichen Paragraphen) mit Zustimmung des AG auch vorher beenden. Hast du denn schon mal gefragt, ob dein AG das mitmachen würde? Kann ihm ja nur recht sein, wenn dein Resturlaub mal weg ist. LG Lilly
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