Cappuccino-Queen
Hallo Frau Bader, ich erwarte am 24.07. mein zweites Kind, d.h. meine Mutterschutzfrist hat am 12.06. begonnen. Nun bin ich noch in Elternzeit von meinem ersten Kind her, allerdings endet meine Elternzeit am 22.06., d.h. wäre ich jetzt nicht im neuen Mutterschutz, würde ich ja am 22.06. wieder anfangen zu arbeiten. Nun bin ich derzeit über meinen Mann familienversichert in der Krankenkasse. Habe ich ein Recht auf Mutterschaftsgeld oder nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Cappuccino-Queen
Hallo, IN der ersten EZ bekommen Sie nur den ANteil der KK, ab dem ersten Tag NACH der EZ auch den Anteil vom AG Liebe Grüsse, NB
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