Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader meine elternezeit endet am 5.03. dieses Jahres. werde am 6.3. anfangen zu arbeiten. muss ich schriftlich meinem AG sagen wie ich arbeiten möchte etc..? was muß noch drinnen stehen? ich hatte 6 jahre elternzeit und einiges hatt sich in der praxis geändert. mein Ag verlangt jetzt von mir in dieser kurzen zeit das ich ohne jegliche hilfe von ihm und mitarbeitern an den arbeitsstoff ran kommen soll und bis zum 6.3 mich auf dem aktuellen stand bringen. ich denke mir das ist unmöglich. ich habe nichts vergessen. kenn miich noch gut aus in alles. und ich dachte bei meinem ersten arbeitstag wird mir halt gesagt was neu wäre?? kann er sowas von mir verlangen??? in der kurzen zeit ??? muß ich es machen??? möchte meine stelle nicht verlieren, aber seminare und fortbildungen ersten fnaziell und zweitens bis zum 6.3 für so viele anforderungen das schafft man ja gar nicht. muß ich denn das machen oder ist es den nicht möglich wenn ich zum 6.3. antrete das ich dann einiges was sich geändert habe wieder neben lerne. Wäre das ein kündigungsgrund?? aber elternzeit geht ja noch bis 5.3 könnte er mir z.b. am 6.3 kündigen das ich seine anforderungen nicht gemacht habe? Vielen Dank
Hallo, ich wüsste gar nicht, wie das praktisch gehen soll - woher sollen die Infos stammen? Ansonsten darf er Ihnen am ersten Arbeitstag kündigen, wenn der Betrieb mehr als 5/ 10 AN hat, greift das KSchG Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallöle... mit Einhaltung der Kündigungsfrist könnte er Dir am 1. Arbeitstag kündigen. Dann müsstest Du ggf. vors Arbeitsgericht gehen... Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob er das als Kündigungsgrund angeben dürfte. LG Peeka
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