Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen ET Mitte August 2015 und möchte 12 Monate Elterngeld beantragen. Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe drei Fragen an Sie zum Thema Elterngeld und Elternzeit: 1) Die Eingewöhnung in den KiGa ist für den gesamten August 2016 vorgesehen. Kann ich denn 12 Monate Elterngeld beantragen, jedoch einen Elternzeitantrag bis zum 31.08. an meinen AG senden? Somit wäre der Elternzeitantrag für 2 Wochen länger als der Elterngeldantrag... So dass ich die Wochen nach dem 1. Geburtstages meines Kindes zwar keine Leistungen beziehe aber nach wie vor in Elternzeit bin, damit ich die Eingewöhnung in Ruhe machen kann? 2) Kann ich den Elternzeitantrag bei meinen AG jetzt schon einreichen (zur Vormeldung) auch wenn mein Elterngeldantrag erst nach der Geburt bei der Behörde eingereicht wird? 3) Beim Elterngeld ist es in Berlin z.Zt. so, dass heute die Antäge vom Februar bearbeitet werden und eine pünktliche Zahlung des Elterngeldes zum Ende des Mutterschutzes damit so gut wie unmöglich ist. Jedoch darf ich den Antrag auch erst nach der Geburt beim Jugendamt einreichen. Gibt es hier einen Trick? Voranmeldung des Bedarfs o.ä.? Danke und liebe Grüße, Franziska
Hallo, 1. Ja, Sie können sogar drei Jahre Elternzeit nehmen. 2. Erst nach der Geburt 3. Ich fürchte nein. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Sachen. Das geht also problemlos. Für alle Anträge und Meldungen wird die Geburtsurkunde benötigt. Daher geht das alles erst nach der Geburt. Vorbereiten soweit wie möglich und dann mit der Urkunde gleich in die Post. Willst Du Vollzeit wieder anfangen oder Teilzeit ? Wenn Teilzeit dann nehme auf jeden Fall zwei Jahre und melde an ab 01.09. Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Kündigungsschutz bleibt erhalten, und es ist leichter zu widerrufen als die Elternzeit zu verlängern. Man weiß ja nie ob alles so klappt wie geplant.
audrysa
1.) ja 2.) du weißt ja den tatsächlichen ET noch nicht, daher macht man das nachberechnen geburt. Elternzeit kannst du aber theoretisch auch 1 Jahr und 2 Wochen nehmen, klar. Ich hatte zb 1 Jahr und einen Tag, da ich nicht am ersten Geburtstag unseres Sohnes arbeiten wollte:) 3.) keine Ahnung
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