Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/Elterngeld für Oma?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit/Elterngeld für Oma?

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Tochter ist mit 17 Jahren schwanger - bekommt mit 18 ihr Kind. Sie ist im Gymnasium 11. klasse - will das Abi machen und danach eine Ausbildung beginnen - event. studieren - das steht noch nicht fest. Ich selst bin ae und berufstätig. Um ihr die schulbilung und ausbildung zu ermöglichen (ich bin mir nicht sicher, ob sie nach einer Pause noch mal anfängt) würde ich gerne in Elternzeit gehen. Dazu muss ich natürlich auch ein bißchen wenigr arbeiten, was aufgrund meiner selbstständigkeit möglich wäre, Jetzt habe ich gelesen, dass ich zwar elternzeit bekommen aber es als elterngeld nicht nach meinem gehalt gerechnet wird (was mir dann ja aber fehlt - ich habe noch 2 weitere kinder) sondern die € 300,-- für junge mütter bzw. für kmütter die vorher nicht gearbeitet haben. entspricht dies der richtigkeit? oder gibt es da ein "hintertürchen"? wenn diese möglichkeitkeit nicht geht bleibt uns nur die tagesmutti (welche gezahlt werden würde). will jetzt nicht den eindruck erwecken, dass mir nur das geld wichtig ist - aber irgendwie muss ich ja auch das überleben der anderen familienmitglieder sichern ;-) danke gruß Carmen *72 Zwillingsmädels*92 sohnemann*02 und oma im august10


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern haben Verwandte bis dritten Grades (Urgroßeltern, Großeltern, Onkel und Tanten sowie Geschwister) und ihre Ehegattinnen und Ehegatten Anspruch auf Elterngeld. Das trifft ja nicht zu. Vielleicht kann die für Sie zuständie EG-Stelle eine Härtefallregel treffen. Ansonsten muss die Tochter das EG bekommen - und dann eben nur den Pauschbetrag iHv 300 € Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Lieben Dank - wir werden uns schlau machen - würden uns freuen wenn das klappt - das löst ein paar Probleme ;-) LG


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