Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit des Vaters Auswirkungen auf die Mutter und dem Elterngeld?

Frage: Elternzeit des Vaters Auswirkungen auf die Mutter und dem Elterngeld?

marcelkhn

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Ich möchte im ersten Monat nach der Geburt Elternzeit nehmen, jedoch haben meine Partnerin und ich angst das die Elternzeit sowie das Elterngeld für mich (Vater) Auswirkungen auf sie hat und somit ihr Elterngeld angepasst wird.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das Elterngeld Ihrer Frau zählen deren Einkünfte, für Ihr Elterngeld zählen Ihre Einkünfte. Das hat nichts miteinander zu tun. Wichtig ist dabei, dass Sie zwei Lebensmonate nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Ist also das Kind zum Beispiel am 21. geboren müssen Sie Eltern Zeit vom 21. an beantragen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Das macht keinen Unterschied bei ihrem Elterngeld allerdings musst du zwei Monate nehmen ( die müssen nicht hintereinander genommen werden aber in den erst 14 Lebensmonaten des Kindes und man muss sie zusammen melden ansonsten bekommst du kein Elterngeld


KielSprotte

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Um überhaupt EG zu bekommen, musst du in den ersten 14. Lebensmonaten 2 Lebensmonate EZ nehmen. Das EG der Mutter wird in den ersten Monaten mit dem Muschu-Geld verrechnet, die Zahlung des EG beginnt also eh erst später.


mellomania

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hat keine auswirkungen. ihr habt jeder für sich anspruch auf drei jahre elternzeit sie hat 12 monate elterngeld, du 2. die können auch parallel laufen. die ersten beiden monate von ihr sind eh mutterschutz und somit verbrauchte elterngeld monate sozusagen. tangiert dich aber nicht. wenn du elterngeld möchtest, musst du wie oben geschrieben zwei monate nehmen die in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen. nur ein monat geht nicht. auch wenn du beide monate meldest und den zweiten nicht nimmst, musst du das eg für den ersten zurückzahlen.


Felica

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Du hast einen eigenen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit - EZ. Deine Frau hat ihren eigenen Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ. Jeder von euch kann sich diese Zeit so gestalten wie er mag, ohne das es Auswirkungen auf den anderen hat. Einzig bei der Klärung wem welche Rentenansprüche gutgeschrieben wird müsst ihr euch dann einigen. Da habt ihr 3 Rentenpunkte zusammen. Ändert ihr da nichts, werden die automatisch der Mutter zugeschrieben. EZ bedeutet lediglich, das der AG sich verpflichtet für diese Zeit den Arbeitsplatz zu sichern. Deshalb kann man wählen ob man in der EZ gar nicht arbeitet oder bis zu 30 Std die Woche. Sollte das Kind nach dem 1.09.2021 geboren werden gelten allerdings geringfügig andere Zeiten, dann sind bis zu 32 Std die Woche möglich. Was auch ist, EZ kannst du unabhängig vom EG nehmen und auch mit jeder beliebigen länge solange das Maximum von 3 Jahren nicht ausgeschöpft ist. Bedenken sollte man vor allen, bei der ersten Meldung muss man sich für 2 Jahre festlegen. Sollte der Wunsch bestehen innerhalb der EZ in Teilzeit - TZ zu arbeiten, empfiehlt es sich das dem AG direkt bei der Mitteilung der EZ zu sagen. Widerspricht er der TZ nämlich nicht, dann gilt die als genehmigt. Bei der EZ selbst hat er sowieso kein Mitspracherecht. Wenn deine Frau nicht plant nach dem EG wieder in VZ zu arbeiten, sollte sie das direkt berücksichtigen und länger EZ einreichen, mit der Mitteilung der TZ. Was davon losgelöst zu betrachten ist, ist der Anspruch auf Elterngeld - EG. Da teilt ihr euch 14 Lebensmonate. Achtung, es gelten, anders wie bei der EZ, Lebensmonate. Wenn euer Kind an einem 15ten geboren wird, geht ein Lebensmonat vom 15ten bis zum 14ten in dem Monat darauf. Es ist ein Irrtum das einer 12 Monate nehmen muss, der andere 2 Monate. Diese Info ist falsch. Richtig ist, euch stehen bis zu 14 Monate Basis-EG zu welche bis zum 15ten Lebensmonat genommen werden müssen. Dabei kann einer höchstens 12 Monate, der andere mindestens 2 Monate nehmen. Es geht aber auch genauso das jeder 7 Monate nimmt. Oder einer nimmt 10 Monate Basis-EG, der andere dann 4 Monate Basis-EG oder 8 Monate EG Plus. EG Plus bedeutet das ein Basismonat in 2 EG-Plusmonate gezählt werden, man bekommt dann aber pro Monat nur die Hälfte des Elterngeldes was man im Basismonat bekommen würde. Was auch wichtig ist, die mindestens 8 Wochen Mutterschutz werden immer der Mutter zugesprochen, das wird immer bei ihrem EG-Anspruch abgezogen. Die Zeit des Mutterschutzes ist auch nur als Basis-EG möglich. der Gesetzgeber verrechnet dann das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld der Mutter. Deshalb kann die Frau unterm strich nicht höchstens 12 Monate Basis-EG nehmen, sondern lediglich höchstens 10 Monate. Du dagegen könntest 12 Monate nehmen, dann blieben die 2 Monate welche mit dem Mutterschutz deiner Frau die höchstens 14 Monate ergeben. Ihr könnt die Monate jeweils nacheinander nehmen oder auch gleichzeitig. Wichtig ist aber, nimmt einer von euch weniger als Monate EG, dann muss derjenige das was er bereits bekommen hat wieder zurückzahlen. Soll zusätzlich in der Zeit wo EG bezogen wird noch in TZ gearbeitet werden, dann rate ich dringend zu EG Plus, denn da darf man etwa 50% seines Einkommens dazuverdienen - solange man bei unter 30/32 Std die Woche bleibt - ohne das das EG gekürzt wird. Bei Basis-Eg sind lediglich die 300 € Mindestsatz anrechnungsfrei, alles was an EG darüber bezogen wird, wird mit dem Einkommen verrechnet. Einfach gesagt. Willst du in der EZ aber auch EG beziehen, musst du also mindestens 2 Monate EZ einreichen. Außer du arbeitest auch außerhalb der EZ weniger als 30/32 Std die Woche. Willst du sowieso kein EG nutzen, sondern nur deine Frau, dann spricht nichts gegen den Monat EZ. Bedenke aber, solltest du noch einmal EZ nehmen wollen, kann der AG dem widersprechen in den ersten 2 Jahren. Deshalb genau schauen. Vor allen informiert euch wie bei euch vor Ort die Kindergärten starten. Oft starten die nämlich mit den neuen Kinder nur im August/September, evtl müsst ihr dann, je nach Geburtstermins des Kindes, eine Zeit überbrücken bis ein Platz frei wird. Und etwa 4-6 Wochen solltet ihr auch für die Eingewöhnung planen.


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