Lenja_Thema
Hallo Frau Bader, mein zweites Kind wurde in der Elterzeit des ersten Kindes geboren. Nach der Geburt des zweiten Kindes bleibe ich 3 Jahre zu Hause. Diese Elternzeit endet nächstes Jahr. Kann ich verbleibene Elternzeit (1 Jahr und 3 Monate) vom erstgeborenen Kind noch im Anschluß an die gerade laufende Elternzeit beantragen, oder verfällt diese Zeit? Und wenn ja, gibt es Vorgaben, wie lang die beantragte Zeit sein muss? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort Lenja
Hallo, mit Zustimmung vom Ag kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8 Lj des Kindes aufheben Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wenn du nicht ausdrücklich die erste Elternzeit bei Geburt des 2. Kindes beendet hast, dann hast du keine Elternzeit vom 1. Kind mehr übrig, denn lief ganz normal aus. Erst im Anschluss daran hat die zweite Elternzeit begonnen. Also wäre es wichtig zu wissen, was genau du und dein AG geschrieben haben. Unabhängig davon kann man nur bis zu 12 Monate über den dritten Geburtstag hinaus übertragen (pro Kind) Gruß Sabine
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