Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bereits verkürzt und dann erfahren dass ich schwanger bin.

Frage: Elternzeit bereits verkürzt und dann erfahren dass ich schwanger bin.

Pooh86

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Guten Abend, seit Mai 2018 renne ich nun meiner Elternzeitverkürzung und meiner Stundenreduzierung hinterher. Ich habe beantragt dass die Elterzeit zum 30.08.18 endet statt zum 30.08.19 und ich ab Oktober 18 die Stunden reduziere. Diese Unterlagen kamen nun in der Woche bevor meine Elternzeit enden sollte. Heute wurde festgestellt dass ich erneut schwanger bin. Wie geht das nun weiter? Es war keineswegs geplant erneut schwanger zu werden. Aktuell bin ich offiziell im Urlaub und meine Elternzeit beendet. Muss erst im Oktober wieder arbeiten. Ich bekomme aber sofort wieder ein BV, weil man mir keine Alternative bieten kann. Kann ich die Unterschrift für die Stundenreduzierung jetzt verweigern? Bekomme ich im BV denn weiter mein Gehalt? ICH MÖCHTE NOCHMAL DARAUF HINWEISEN: ICH HABE ERST HEUTE DAVON ERFAHREN!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Also den TZ-Lohn, den Sie beantragt u bewilligt bekommen haben. Liebe Grüße NB


-Talia-

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Du kriegst natürlich im BV weiter dein Gehalt, nämlich so viel wie du auch bekommen würdest, wenn du kein BV hättest. Also das Teilzeitgehalt Die Stundenreduzierung wolltest du doch bestimmt wegen der Betreuung des ersten Kindes?! Du könntest also nicht mehr arbeiten? Du hättest übrigens in der Elternzeit auch bis zu 30h arbeiten dürfen, hättest die EZ also gar nicht beenden müssen. So könnte dein AG dir jetzt kündigen, wenn du nicht wieder schwanger wärst.


Pooh86

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Also kündigen werden sie mich nicht. Ich bin in der Heilerziehungspflege und im Nachtdienst. Ich war/bin nur verunsichert weil ich es gegoogelt habe und da viel über Sozialbetrug kam. Ich wusste aber bis heute wirklich nichts von der erneuten Schwangerschaft, da ich meine Periode durch die Pille nicht regelmäßig bekomme. Ich bin aktuell in der 8. Woche.


Mitglied inaktiv

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Du hast die Stundenreduzierung beantragt und bekommen. Du kannst nicht um Vorteile zu maximieren, jetzt zurückrudern. BV gibts auch nur in dem Stundenumfang, in dem man dem AG zur Verfügung gestanden hätte, wenn man gearbeitet hätte. Und das sind nun mal die reduzierten Stunden.


la-floe

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neee, sorry, das klingt sogar mir zu durchsichtig. Wieso solltest du die EZ verkürzen um Teilzeit arbeiten zu gehen (mit allen Nachteilen, also auch Kündbarkeit) anstatt Teilzeit in EZ arbeiten zu gehen und weiterhin unkündbar zu sein? Und just kurz danach wirst du schwanger? Und willst jetzt sogar dein Vollzeit gehalt, obwohl du gar nicht Vollzeit arbeiten wolltest? Ein Schelm, wer..... Ich kann mir gut vorstellen, dass das auffliegt. floe


Pooh86

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Ich finde es gerade ziemlich traurig dass du mich so angehst! Ich habe im Mai (das kann ich schriftlich belegen!) die Verkürzung beantragt! Da konnte ich noch gar nicht wissen, dass ich im August wieder schwanger bin! Meine Stelle ist bereits eine Teilzeitstelleund ich habe 40 Resturlaubstage und 120 Überstunden! Somit bin ich seit dem 31.08. in meinem Teilzeitvertrag zurück um den Urlaub wegzunehmen! Ich habe zu Oktober die Reduzierung auf 24 Stunden im Monat beantragt. Da ist meine Frage nun doch völlig legitim!


Pooh86

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Und ich wollte auf meinen alten Vertrag zurück, weil ich es sonst nie schaffen würde meinen ganzen Urlaub endlich mal wegzunehmen und um den kleinen erstmal mit 1-2 Nächten im Monat daran zu gewöhnen dass Mama nicht da ist... anders wäre das nicht möglich gewesen...


malini

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Als Schwangere darf man nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorteilt werden. Ohne Schwangerschaft und BV würdest du nur TZ arbeiten - also ist es jetzt auch nur richtig, dass du die Stundenreduzierung unterschreibst. Alles andere wirft auch ein schlechtes Licht auf dich, wenn dort weiterhin arbeiten willst!


Felica

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Schön blöde gelaufen. Da wäre es besser gewesen in EZ zu bleiben und in dieser in TZ zu arbeiten. So hast du jetzt Mutterschaftsgeld verschenkt. Den klar ist, du wirst nun nach TZ beschäftigt, also auch nur TZ-Gehalt. Ob BV oder nicht muss der AG dann schauen. Hättest du TZ in EZ, könntest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und hättest dann volles Mutterschaftsgeld bekommen. So gibt es natürlich nur noch über TZ. Selbst wenn der Vertrag jetzt nicht geändert wäre weil deine Unterschrift fehlt zur TZ. Du musst auch in der Lage sein VZ zu arbeiten. heißt, Kinderbetreuung über VZ musst du nachweisen können. Klar jetzt auch über TZ, aber wenn die Schwangerschaft ungeplant war und du arbeiten willst, sollte das wegen TZ ja kein Problem sein. Du hättest lieber man die EZ komplett genutzt und wie gesagt in dieser gearbeitet. Jetzt aber zu spät


mellomania

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dein vollzeitvertrag ist futsch. du hast nun einen neuen vertrag über 24 h. du hast für diese 24 h ein bv und gut.


Mitglied inaktiv

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Die Frau hatte ein BV in der ersten Schwangerschaft, dann Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit. Jetzt hat sie den Vertrag den Umständen entsprechend auf 24 Std/Wo reduziert, was der Zeit entspricht, die sie zu Hause abkömmlich ist und bekommt ein BV für 24 Std./Wo und Mutterschutz für 24 h/Wo und Elterngeld und Elternzeit, wiederum Kündigungsschutz über Jahre hinaus. So viel Geld für keinerlei Arbeitsleistung und trotzdem Jammern? Das versteh ich einfach nicht. Es ist alles korrekt und läuft so wie sie es sich gewünscht hat.


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