Hallo Frau Bader, Ich befinde mich im 1. Jahr meiner Elternzeit mit meinen Zwillingen. Ich wusste bei Beantragung nicht, dass man für jeden Zwilling innerhalb der ersten 3 Jahre 12 Monate nehmen muss, damit der Rest vorgetragen werden kann. Ich habe 3 Jahre auf Nr. 1 beantragt und 3 Jahre für Nr. 2 vorgetragen. Das wurde mir auch so vom AG bestätigt. Wurden mit der Bestätigung Tatsachen geschaffen oder muss ich es ändern oder verfällt gar mein Anspruch auf weitere 3 jahre? Danke und viele Grüße Tine
Hallo, man kann über den 3. Geburtstag hinaus pro Kind bis zu 24 Monate nehmen. In Ihrer Konstellation bedeutet das, das Sie insgesamt 5 Jahre nehmen können. Liebe Grüße NB
das klappt so nicht, da du nur bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr eines kindes mit rüber nehmen kannst. und wenn du drei jareh für kind 1 gemeldet hast sind sie schon drei, dann ist dir von kind 2 ein jahr verfallen. wenn der AG mit sich reden lässt kannst du es ändern, also die reihenfolge der jahre. wenn nnicht, ist blöd...du kannst zwar sechs jahre am stück nehmen aber nur abwechselnd. also ein jahr kind 1 , zwei jahre kind 2, zwei jahre kind1, ein jahr kind2. dann hast sechs und nix verfällt. aber so wie du es gemacht hast, klappt es nicht.
Mit deiner angemeldeten Konstellation lässt du auch EG verfallen. Hättest du vom 1.Kind 12 Monate EZ und dann vom 2.Kind 3 Jahre und im Anschluss daran nochmal vom 1.Kind 2 Jahre, so kämest du nicht nur auf gesamt 6 Jahre EZ, sondern auch auf 14 Monate EG. Pro Kind stehen einem 14 Monate EG zu, wobei nur 12 Monate von einem Elternteil genommen werden können. Daher hättest du bsp. fürs 1.Kind 12 Monate genommen und dann fürs 2.Kind, so hättest du 14 Monate gehabt. Der KV hätte es genauso machen können, nur von den Kindern her umgekehrt. In eurem Fall wäre es somit vermutlich so, dass wenn der KV noch EG beziehen möchte, dass er das fürs 2.Kind macht, da mit aktueller Meldung beim AG noch alle Monate zur Verfügung stehen.
Man bekommt doch nicht doppeltes Elterngeld. Das war mal.
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