ZwillisMa
Hallo Frau Bade, im September 15 habe ich Zwillinge bekommen. Anschließend bin ich für zwei Jahre in Elternzeit gegangen. In dem Schreiben an meinen Arbeitgeber, habe ich die Elternzeit ohne Bezug auf irgendeines der Kinder beantragt. Wortlaut aus Schreiben: "... hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meiner Kinder. Ich werde für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist, werde ich die Elternzeit mit Geburt meiner Kinder beginnen. Errechneter Geburtstermin ist der xxxx.2015. ..." Meine Elternzeit läuft also jetzt im September aus. Nun wollte ich aber gerne die Elternzeit voll ausschöpfen (3 Jahre jetzt im Anschluss und ein Jahr für Notfälle aufheben). Eigentlich sollten es doch 6 Jahre sein, oder? Von meinem AG bekam ich jetzt aber die Antwort, dass ich vier Jahre ausgeschöpft hätte, weil ich sie gleichzeitig für beide Kinder genommen hätte. Stimmt das? Ist es nicht so, dass ich den Anspruch für jedes Kind individuell habe und ich bis zu 24 Monate bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beanspruchen kann? Muss man sich beim Anschreiben an den AG festlegen, für welches Zwillingskind man in Elternzeit gehen möchte? Die Namen stehen zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht einmal fest... Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Hallo, bei der Formulierung haben Sie leider vier Jahre verbraucht...mal mit dem AG reden? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das muss man, Wieso standen die Namen nicht fest ? Elternzeit meldet man in der ersten Woche nach der Geburt.
ZwillisMa
Hab die Elternzeit 7 Wochen vor der Geburt anmeldet mit dem errechneten Geburtstermin. Wer weiß bzw. sagt zu diesem Zeitpunkt schon die Namen der Kinder? Manche wissen ja noch nicht einmal das Geschlecht...
Saskia0208
Hallo, du musst die Namen nicht angeben, du hättest eine ganz andere Formulierung wählen können! Z.b Ich beantrage EZ für den ersten Zwilling... Ich beantrage EZ für eines meiner Kinder etc. Deiner Formulierung nach aber, hast du direkt beide Kinder angemeldet. Dein AG hat leider recht, du hast die EZ für beide Kinder gleichzeitig gemeldet. Vll kannst du nochmal mit ihm sprechen! LG Saskia
Saskia0208
... Du hättest die EZ auch bis max. 4 Wochen nach der Geburt melden können. Es ist immer ausschlaggebend, dass man die EZ für EIN Kind beantragt und die rechtliche Zeit, dann auf das zweite Kind überträgt, nur so kommt man auf die lange EG Zeit mit Zwillingen. Leider ist dir, bei deinem Antrag ein Fehler unterlaufen und somit hast du keinen Anspruch auf Übertragung der Elternzeit. LG
mellomania
1. du KANNST die Elternzeit gar nicht 7 wochen VOR der geburt anmelden fix da du dafür die geburtsurkunde brauchst. die ELTERNZEIT beginnt daher einen Tag nach dem Mutterschutz und du beantragst normalerweise eine woche NACH der Geburt. das sind dann auch 7 Wochen vor beginn. man geht davon aus, dass die mutter DANN die geburtsurkunden hat, ohne die der fixe antrag gar nicht geht. du weißt ja vor der geburt gar nicht WANN die Elternzeit losgeht. es könnte ja sein, dass es frühgeburten sind und du 12 wochen mutteschutz hast. 2. du MUSST den namen des kindes NACH der geburt angeben, für welches du elternzeit habenm möchtest. da du das alles nicht gemacht hast, sind 4 jahre parallel gelaufen also zwei jahre pro kind, daher sind 4 jahre weg.
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...
Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...
Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld