Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

ZwillisMa

Beitrag melden

Hallo Frau Bade, im September 15 habe ich Zwillinge bekommen. Anschließend bin ich für zwei Jahre in Elternzeit gegangen. In dem Schreiben an meinen Arbeitgeber, habe ich die Elternzeit ohne Bezug auf irgendeines der Kinder beantragt. Wortlaut aus Schreiben: "... hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meiner Kinder. Ich werde für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist, werde ich die Elternzeit mit Geburt meiner Kinder beginnen. Errechneter Geburtstermin ist der xxxx.2015. ..." Meine Elternzeit läuft also jetzt im September aus. Nun wollte ich aber gerne die Elternzeit voll ausschöpfen (3 Jahre jetzt im Anschluss und ein Jahr für Notfälle aufheben). Eigentlich sollten es doch 6 Jahre sein, oder? Von meinem AG bekam ich jetzt aber die Antwort, dass ich vier Jahre ausgeschöpft hätte, weil ich sie gleichzeitig für beide Kinder genommen hätte. Stimmt das? Ist es nicht so, dass ich den Anspruch für jedes Kind individuell habe und ich bis zu 24 Monate bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beanspruchen kann? Muss man sich beim Anschreiben an den AG festlegen, für welches Zwillingskind man in Elternzeit gehen möchte? Die Namen stehen zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht einmal fest... Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bei der Formulierung haben Sie leider vier Jahre verbraucht...mal mit dem AG reden? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, das muss man, Wieso standen die Namen nicht fest ? Elternzeit meldet man in der ersten Woche nach der Geburt.


ZwillisMa

Beitrag melden

Hab die Elternzeit 7 Wochen vor der Geburt anmeldet mit dem errechneten Geburtstermin. Wer weiß bzw. sagt zu diesem Zeitpunkt schon die Namen der Kinder? Manche wissen ja noch nicht einmal das Geschlecht...


Saskia0208

Beitrag melden

Hallo, du musst die Namen nicht angeben, du hättest eine ganz andere Formulierung wählen können! Z.b Ich beantrage EZ für den ersten Zwilling... Ich beantrage EZ für eines meiner Kinder etc. Deiner Formulierung nach aber, hast du direkt beide Kinder angemeldet. Dein AG hat leider recht, du hast die EZ für beide Kinder gleichzeitig gemeldet. Vll kannst du nochmal mit ihm sprechen! LG Saskia


Saskia0208

Beitrag melden

... Du hättest die EZ auch bis max. 4 Wochen nach der Geburt melden können. Es ist immer ausschlaggebend, dass man die EZ für EIN Kind beantragt und die rechtliche Zeit, dann auf das zweite Kind überträgt, nur so kommt man auf die lange EG Zeit mit Zwillingen. Leider ist dir, bei deinem Antrag ein Fehler unterlaufen und somit hast du keinen Anspruch auf Übertragung der Elternzeit. LG


mellomania

Beitrag melden

1. du KANNST die Elternzeit gar nicht 7 wochen VOR der geburt anmelden fix da du dafür die geburtsurkunde brauchst. die ELTERNZEIT beginnt daher einen Tag nach dem Mutterschutz und du beantragst normalerweise eine woche NACH der Geburt. das sind dann auch 7 Wochen vor beginn. man geht davon aus, dass die mutter DANN die geburtsurkunden hat, ohne die der fixe antrag gar nicht geht. du weißt ja vor der geburt gar nicht WANN die Elternzeit losgeht. es könnte ja sein, dass es frühgeburten sind und du 12 wochen mutteschutz hast. 2. du MUSST den namen des kindes NACH der geburt angeben, für welches du elternzeit habenm möchtest. da du das alles nicht gemacht hast, sind 4 jahre parallel gelaufen also zwei jahre pro kind, daher sind 4 jahre weg.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...

Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...

Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...