ZwillisMa
Hallo Frau Bade, im September 15 habe ich Zwillinge bekommen. Anschließend bin ich für zwei Jahre in Elternzeit gegangen. In dem Schreiben an meinen Arbeitgeber, habe ich die Elternzeit ohne Bezug auf irgendeines der Kinder beantragt. Wortlaut aus Schreiben: "... hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meiner Kinder. Ich werde für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist, werde ich die Elternzeit mit Geburt meiner Kinder beginnen. Errechneter Geburtstermin ist der xxxx.2015. ..." Meine Elternzeit läuft also jetzt im September aus. Nun wollte ich aber gerne die Elternzeit voll ausschöpfen (3 Jahre jetzt im Anschluss und ein Jahr für Notfälle aufheben). Eigentlich sollten es doch 6 Jahre sein, oder? Von meinem AG bekam ich jetzt aber die Antwort, dass ich vier Jahre ausgeschöpft hätte, weil ich sie gleichzeitig für beide Kinder genommen hätte. Stimmt das? Ist es nicht so, dass ich den Anspruch für jedes Kind individuell habe und ich bis zu 24 Monate bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beanspruchen kann? Muss man sich beim Anschreiben an den AG festlegen, für welches Zwillingskind man in Elternzeit gehen möchte? Die Namen stehen zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht einmal fest... Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Hallo, bei der Formulierung haben Sie leider vier Jahre verbraucht...mal mit dem AG reden? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das muss man, Wieso standen die Namen nicht fest ? Elternzeit meldet man in der ersten Woche nach der Geburt.
ZwillisMa
Hab die Elternzeit 7 Wochen vor der Geburt anmeldet mit dem errechneten Geburtstermin. Wer weiß bzw. sagt zu diesem Zeitpunkt schon die Namen der Kinder? Manche wissen ja noch nicht einmal das Geschlecht...
Saskia0208
Hallo, du musst die Namen nicht angeben, du hättest eine ganz andere Formulierung wählen können! Z.b Ich beantrage EZ für den ersten Zwilling... Ich beantrage EZ für eines meiner Kinder etc. Deiner Formulierung nach aber, hast du direkt beide Kinder angemeldet. Dein AG hat leider recht, du hast die EZ für beide Kinder gleichzeitig gemeldet. Vll kannst du nochmal mit ihm sprechen! LG Saskia
Saskia0208
... Du hättest die EZ auch bis max. 4 Wochen nach der Geburt melden können. Es ist immer ausschlaggebend, dass man die EZ für EIN Kind beantragt und die rechtliche Zeit, dann auf das zweite Kind überträgt, nur so kommt man auf die lange EG Zeit mit Zwillingen. Leider ist dir, bei deinem Antrag ein Fehler unterlaufen und somit hast du keinen Anspruch auf Übertragung der Elternzeit. LG
mellomania
1. du KANNST die Elternzeit gar nicht 7 wochen VOR der geburt anmelden fix da du dafür die geburtsurkunde brauchst. die ELTERNZEIT beginnt daher einen Tag nach dem Mutterschutz und du beantragst normalerweise eine woche NACH der Geburt. das sind dann auch 7 Wochen vor beginn. man geht davon aus, dass die mutter DANN die geburtsurkunden hat, ohne die der fixe antrag gar nicht geht. du weißt ja vor der geburt gar nicht WANN die Elternzeit losgeht. es könnte ja sein, dass es frühgeburten sind und du 12 wochen mutteschutz hast. 2. du MUSST den namen des kindes NACH der geburt angeben, für welches du elternzeit habenm möchtest. da du das alles nicht gemacht hast, sind 4 jahre parallel gelaufen also zwei jahre pro kind, daher sind 4 jahre weg.
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...
Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...
Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...
Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit). Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang
- Jugendamt
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind