Hanna-Maria
Liebe Frau Bader, ich erwarte im September Zwillinge und es ist mir nicht ganz klar welchen Anspruch auf Elternzeit ich habe. Sind es insgesamt 6 Jahre? Könnte ich direkt im Anschluss an die Geburt 4 Jahre nehmen und 2 Jahre für einen späteren Zeitpunkt aufbewahren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, Für Mehrlinge, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für jeden Mehrling 24 Monate der insgesamt 3-jährigen Elternzeit bis zum achten Geburtstag des jeweiligen Mehrlings beansprucht werden, ohne dass die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist. Liebe Grüße NB
Pureheart
Hallo, Du kannst insgesamt 6 Jahre nehmen: Für Kind A nimmst Du 2 Jahre, das dritte Jahr hebst Du für später auf. Für Kind B nimmst Du das 3. Jahr. die restlichen 24 Monate kannst Du nach dem 3. LJ nehmen, so also z. B . für das 4. Jahr. Die dann noch verbleibenden 12 Monate je Kind kannst Du für einen späteren Zeitpunkt nehmen. Wichtig ist, daß Du Dich bereits von Anfang an festlegst, für welches Kind Du welche Elternzeit nimmst - also in Bezug auf die ersten Lebensjahre. Liebe Grüße, Pureheart (die ihre Zwillinge auch im Sommer erwartet)
Maulemaus
Hallo, bei mir war es damals so, dass ich das erste Jahr Elternzeit für beide Kinder parallel nehmen musste als Voraussetzung für die Gewährung von Elterngeld. Die verbleibenden 4 Jahre haben ich danach hintereinander genommen. Alles Gute!
Borghagen
Es sind 5 Jahre Elternzeit: Kind A 2 J., Kind B 1 J. = 3 J. Elterzeit beantragen Für Kind A 1 J. übertragen, sowie f. Kind B 1 J. übertragen lassen wir haben selber Zwillinge
Sternenschnuppe
Seit Juli 2015 kann man pro Kind bis zu 24 Monate übertragen. Es sind nun 6 Jahre möglich bei Zwillingen.
Hanna-Maria
Vielen Dank für die Vielzahl von Antworten! Darf ich das mal zusammenfassen und um Überprüfung bitten: - Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind (bis zum 3. Geburtstag) - 24 Monate von diesen 3 Jahren dürfen seit dem 1.7.2015 auf den Zeitraum vom 3.-8. Geburtstag des Kindes aufgespart werden - Man könnte also zunächst 2 Jahre für Kind A beantragen und dann, 7 Wochen vor Ablauf, ein weiteres Jahr für Kind B. Ist das so korrekt? Oder muss dieses weitere Jahr 13 Wochen im Voraus angemeldet werden? - Für Kind A sind dann noch 12 Monate übrig und für Kind B 24 Monate, die zu einem späteren Zeitpunkt (bis zum 8. Geburtstag) genommen werden können.
Sternenschnuppe
So ist es. Von Kind 1 müsstest Du dann 12 , von Kind 2 dann 24 Monate übertragen lassen. Übertragende Monate müssen 13 Wochen eher angemeldet werden Das wäre bei den ersten von 12 von Kind 2 noch nicht der Fall. Der AG freut sich aber meist über genug Vorlaufzeit. Wenn Du es also schon eher weißt, kannst Du es eher melden.
Hanna-Maria
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ab wann beginnt die Elternzeit? Direkt am Geburtstermin oder erst nach dem Mutterschutz bzw. wann muss sie angemeldet werden? 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes?
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...
Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...
Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung