Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

Hanna-Maria

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Liebe Frau Bader, ich erwarte im September Zwillinge und es ist mir nicht ganz klar welchen Anspruch auf Elternzeit ich habe. Sind es insgesamt 6 Jahre? Könnte ich direkt im Anschluss an die Geburt 4 Jahre nehmen und 2 Jahre für einen späteren Zeitpunkt aufbewahren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Für Mehrlinge, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für jeden Mehrling 24 Monate der insgesamt 3-jährigen Elternzeit bis zum achten Geburtstag des jeweiligen Mehrlings beansprucht werden, ohne dass die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist. Liebe Grüße NB


Pureheart

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Hallo, Du kannst insgesamt 6 Jahre nehmen: Für Kind A nimmst Du 2 Jahre, das dritte Jahr hebst Du für später auf. Für Kind B nimmst Du das 3. Jahr. die restlichen 24 Monate kannst Du nach dem 3. LJ nehmen, so also z. B . für das 4. Jahr. Die dann noch verbleibenden 12 Monate je Kind kannst Du für einen späteren Zeitpunkt nehmen. Wichtig ist, daß Du Dich bereits von Anfang an festlegst, für welches Kind Du welche Elternzeit nimmst - also in Bezug auf die ersten Lebensjahre. Liebe Grüße, Pureheart (die ihre Zwillinge auch im Sommer erwartet)


Maulemaus

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Hallo, bei mir war es damals so, dass ich das erste Jahr Elternzeit für beide Kinder parallel nehmen musste als Voraussetzung für die Gewährung von Elterngeld. Die verbleibenden 4 Jahre haben ich danach hintereinander genommen. Alles Gute!


Borghagen

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Es sind 5 Jahre Elternzeit: Kind A 2 J., Kind B 1 J. = 3 J. Elterzeit beantragen Für Kind A 1 J. übertragen, sowie f. Kind B 1 J. übertragen lassen wir haben selber Zwillinge


Sternenschnuppe

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Seit Juli 2015 kann man pro Kind bis zu 24 Monate übertragen. Es sind nun 6 Jahre möglich bei Zwillingen.


Hanna-Maria

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Vielen Dank für die Vielzahl von Antworten! Darf ich das mal zusammenfassen und um Überprüfung bitten: - Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind (bis zum 3. Geburtstag) - 24 Monate von diesen 3 Jahren dürfen seit dem 1.7.2015 auf den Zeitraum vom 3.-8. Geburtstag des Kindes aufgespart werden - Man könnte also zunächst 2 Jahre für Kind A beantragen und dann, 7 Wochen vor Ablauf, ein weiteres Jahr für Kind B. Ist das so korrekt? Oder muss dieses weitere Jahr 13 Wochen im Voraus angemeldet werden? - Für Kind A sind dann noch 12 Monate übrig und für Kind B 24 Monate, die zu einem späteren Zeitpunkt (bis zum 8. Geburtstag) genommen werden können.


Sternenschnuppe

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So ist es. Von Kind 1 müsstest Du dann 12 , von Kind 2 dann 24 Monate übertragen lassen. Übertragende Monate müssen 13 Wochen eher angemeldet werden Das wäre bei den ersten von 12 von Kind 2 noch nicht der Fall. Der AG freut sich aber meist über genug Vorlaufzeit. Wenn Du es also schon eher weißt, kannst Du es eher melden.


Hanna-Maria

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ab wann beginnt die Elternzeit? Direkt am Geburtstermin oder erst nach dem Mutterschutz bzw. wann muss sie angemeldet werden? 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes?


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