Hanna-Maria
Liebe Frau Bader, ich erwarte im September Zwillinge und es ist mir nicht ganz klar welchen Anspruch auf Elternzeit ich habe. Sind es insgesamt 6 Jahre? Könnte ich direkt im Anschluss an die Geburt 4 Jahre nehmen und 2 Jahre für einen späteren Zeitpunkt aufbewahren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, Für Mehrlinge, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für jeden Mehrling 24 Monate der insgesamt 3-jährigen Elternzeit bis zum achten Geburtstag des jeweiligen Mehrlings beansprucht werden, ohne dass die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist. Liebe Grüße NB
Pureheart
Hallo, Du kannst insgesamt 6 Jahre nehmen: Für Kind A nimmst Du 2 Jahre, das dritte Jahr hebst Du für später auf. Für Kind B nimmst Du das 3. Jahr. die restlichen 24 Monate kannst Du nach dem 3. LJ nehmen, so also z. B . für das 4. Jahr. Die dann noch verbleibenden 12 Monate je Kind kannst Du für einen späteren Zeitpunkt nehmen. Wichtig ist, daß Du Dich bereits von Anfang an festlegst, für welches Kind Du welche Elternzeit nimmst - also in Bezug auf die ersten Lebensjahre. Liebe Grüße, Pureheart (die ihre Zwillinge auch im Sommer erwartet)
Maulemaus
Hallo, bei mir war es damals so, dass ich das erste Jahr Elternzeit für beide Kinder parallel nehmen musste als Voraussetzung für die Gewährung von Elterngeld. Die verbleibenden 4 Jahre haben ich danach hintereinander genommen. Alles Gute!
Borghagen
Es sind 5 Jahre Elternzeit: Kind A 2 J., Kind B 1 J. = 3 J. Elterzeit beantragen Für Kind A 1 J. übertragen, sowie f. Kind B 1 J. übertragen lassen wir haben selber Zwillinge
Sternenschnuppe
Seit Juli 2015 kann man pro Kind bis zu 24 Monate übertragen. Es sind nun 6 Jahre möglich bei Zwillingen.
Hanna-Maria
Vielen Dank für die Vielzahl von Antworten! Darf ich das mal zusammenfassen und um Überprüfung bitten: - Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind (bis zum 3. Geburtstag) - 24 Monate von diesen 3 Jahren dürfen seit dem 1.7.2015 auf den Zeitraum vom 3.-8. Geburtstag des Kindes aufgespart werden - Man könnte also zunächst 2 Jahre für Kind A beantragen und dann, 7 Wochen vor Ablauf, ein weiteres Jahr für Kind B. Ist das so korrekt? Oder muss dieses weitere Jahr 13 Wochen im Voraus angemeldet werden? - Für Kind A sind dann noch 12 Monate übrig und für Kind B 24 Monate, die zu einem späteren Zeitpunkt (bis zum 8. Geburtstag) genommen werden können.
Sternenschnuppe
So ist es. Von Kind 1 müsstest Du dann 12 , von Kind 2 dann 24 Monate übertragen lassen. Übertragende Monate müssen 13 Wochen eher angemeldet werden Das wäre bei den ersten von 12 von Kind 2 noch nicht der Fall. Der AG freut sich aber meist über genug Vorlaufzeit. Wenn Du es also schon eher weißt, kannst Du es eher melden.
Hanna-Maria
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ab wann beginnt die Elternzeit? Direkt am Geburtstermin oder erst nach dem Mutterschutz bzw. wann muss sie angemeldet werden? 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes?
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...
Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...
Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit