Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

isLinel

Beitrag melden

Hallo, Ich habe eine GROSSE Frage.Leider konnte mir die Krankenkasse noch die Elterngeldstelle keine Antwort darüber geben. Unsere Zwillinge werden im April 3 Jahre.Ich befinde mich in meinen 3 Erziehungsjahr und habe ein 400 € Job. ( Bei meiner alten Arbeitstelle, wo ich 10 Jahre schon bin) . Dieses Jahr werde ich weiterhin mein Mini Job behalten. Nun möchte ich gerne mein 4. Erziehungsjahr ( bei Zwillingen ja 5 Jahre ????) nehmen. Nun meine Frage: Bin ich weiter (auch im 4 und 5 Erziehungsjahr ) über meine Kinder Krankenversicherte? Und Renntenversichert? (Ich bin nicht verheiratet, so das ich nicht Familienversichert bin)! Ich würde mich sehr freuen wenn Sie uns helfen können! Lg islinel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bei der Rentenversicherung werden Sie wieso für jedes Kind drei Jahre angerechnet. Man kann ja Kind bis zu zwölf Monaten übertragen. Bei zwei Kindern kommt man so auf die fünf Jahre. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit genehmigt, ist man noch beitragsfrei weiter krankenversichert. Ich würde das aber mit der Krankenversicherung klären, wir hatten häufiger schon Fälle wo jemand damit Probleme bekommen hat. Liebe Grüße, NB


Borghagen

Beitrag melden

Hallo, mann kann bei Zwilligen f. jedes Kind 1 Jahr übertragen bis zum 8. Lebensjahr. So kommt man auf 5 Jahre Elternzeit, damit muss der AG aber einverstanden sein. Bei 5 Jahren Elternzeit sind Sie u. Ihre Kinder weiterhin beitragsfrei bei Ihrer Krankenkasse versichert. Die 5 Jahre Elternzeit werden bei der Rentenversicherung angerechnet. Viele Krankenkassen kennnen sich bei Zwillingen nicht aus, aber es ist so richtig, war bei uns auch so. Gruss Borghagen


isLinel

Beitrag melden

Vielen Dank, für Ihre schnelle Antwort. Ich bin da jetzt sehr erleichtert das es möglich ist. Können Sie mir bitte noch einen Hinweis geben wo ich es konkret nachlesen kann, um eine Argumentationsgrundlage zu haben, für meine Krankenkasse. Und wie sich die 5 Jahre zusammen setzen, da meine Krankenkasse mir erklärte es wären nur 4 Jahre die ich über meine Kinder versichert werden kann. Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe! Lg islinel


Borghagen

Beitrag melden

Hallo, ich habe es mir damals über den Berufsverband für meinen AG formulieren lassen. Ich schreib es mal in Kurzfassung: Ich beantrage Elternzeit f. Kind A 2 Jahre, für Kind B 1 Jahr (somit 3 J. Elternzeit). Desweiteren beantrage ich für Kind A unf für Kind B jeweils 1 Jahr zu übertragen. Damit kommen Sie dann auf 5 Jahre Elternzeit. Man muss es so auf die Kinder aufteilen, dann ist es richtig. Ihre Krankenkasse ist im unrecht. Ich meine es ist irgendwo vermerkt, wo auch die normale Elternzeit von 3 Jahren steht. Vielleicht weiß es Frau Bader, da werden Sie wohl aber nochmal neu fragen müssen, da Sie sich ja nicht alle Antworten auch noch durchliest. LG Borghagen


SumSum076

Beitrag melden

Guck mal in die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 37ff. Du kannst 5 Jahre Elternzeit nehmen und bist während der Elternzeit krankenversichert (aber während der übertragenen Jahr nicht arbeitslosenversichert). Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...

Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...

Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...