Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

Mitglied inaktiv

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Meine Zwillinge sind 2 Jahre alt und ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt möchte ich aber doch noch gerne 2 weitere Jahre (also insgesamt 5 Jahre) Elternzeit im Anschluß nehmen. Mein Arbeitgeber will mir dafür 2 Jahre Sonderurlaub geben! Das heißt, dass ich dann selbst versichert werden muß(Krankenkasse, Pflegeversicherung, ect. ). Hat man kein Recht auf 5 Jahre Elternzeit bei Zwillingen? Das ist doch gemein im Gegensatz zu jemanden, der 2 Kinder hintereinander bekommt und dafür 6 Jahre Elternzeit kriegt!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach dem 3. Geb. nur mit Zustimmung des AG. Da man pro Kind über das 3. LJ ein Jahr aufheben kann, kann man, wenn der AG mitspielt, bis zu 5 Jahren zu Hause bleiben Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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das man dies aber bei Beantragung der Elternzeit "dazurschreiben" muß. Sprich hiermit beantrage ich EZ von bis und behalte mir vor die verbleibende Zeit bis zum 8. Lebensjahr der Kids zu nehmen oder zumindest so ähnlich. Wie hast Du denn damals Deinen Antrag gestellt? LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Hallo, damals habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt!


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