sandramo
Sehr Frau Bader, ich habe 2 Arbeitsverträge für zwei halbe Stellen A und B in unterschiedlichen Arbeitsbereichen bei einem Arbeitgeber. Zusammengenommen ergeben die beiden halben Stellen eine volle Stelle mit 39 h. (Auf meinen Wochenstundenzetteln/Urlaubsanträgen/etc beziehe ich mich immer auf die volle Stelle mit den 39h.) Nun möchte ich für zwei Jahre in Elternzeit gehen, für das erste Jahr (2020) möchte ich komplett aussetzen und im Anschluss für ein weiteres Jahr (2021) in Teilzeit (50%) auf Stelle A oder B arbeiten. Nun ist es jedoch möglich, dass eine der beiden Stellen 2021 gestrichen wird und dann gar nicht mehr existiert. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Frage an Sie: Kann ich grundsätzlich meinen Antrag auf Elternzeit auf die volle Arbeitsstelle mit den 39 Arbeitsstunden beziehen und die Bedingung aufführen, im zweiten Jahr der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten? Oder muss ich meine Elternzeitmitteilung zwingend in die Stellen A und B unterscheiden und mich somit auch für das Jahr 2021 zwingend für eine der Stellen A oder B festlegen, auf die Gefahr hin, dass genau diese Stelle dann gar nicht mehr existiert? Über eine Antwort freue ich mich und danke im Voraus! Freundliche Grüße
Hallo, wenn es zwei Verträge gibt müssen Sie sich auch explizit darauf beziehen. Liebe Grüße NB
sandramo
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Kann ich dann zB schreiben, dass ich für 2021 unter der Voraussetzung Elternzeit in Stelle B nehme, dass Stelle A im Jahr 2021 noch exisitiert, um in Stelle A in Teilzeit arbeiten zu können (und ansonsten auf Stelle B auszuweichen)? Über eine weitere Antwort freue ich mich, vielen Dank und freundliche Grüße
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