Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

JundF

Beitrag melden

Guten Tag, Ich habe eine etwas komplexe Frage zur Elternzeit meines Mannes. Wir bekommen im März 2020 Zwillinge. Mein Mann hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2020. Dieser wird voraussichtlich danach verlängert. Mein Mann möchte im Monat 1-3 und 13-21 Elternzeit nehmen (kein Zuverdienst in der Zeit). Dazwischen würde eher regulär arbeiten ODER Teilzeit in Elternzeit (je nach dem was rechtlich besser ist). Jetzt die Optionen: 1) Mein Mann beantragt die 1. Elternzeit für März-Mai 2020. Danach hoffen wir auf eine Verlängerung des Vertrages zum 01.01.2021. Danach beantragt mein Mann Elternzeit von März 2021- Nov 2021. Kann dieser zweite Abschnitt vom Arbeitgeber abgelehnt werden? 2) Mein Mann beantragt 2 Jahre elternzeit. Zunächst 3 Monate ohne Zuverdienst, dann 30h pro Woche mit der Hoffnnung eine Vertragsverlängerung zu bekommen. Ab März 2021 beantragt er Verringerung der Stunden auf 0 bis Nov 2021. Ich denke das wäre rechtlich möglich, aber birgt das Risiko, dass der Vertrag nicht verlängert wird aufgrund der Teilzeit in Elternzeit. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wir wären Hellseher, wenn wir wüssten, was der AG denkt. Ich würde eher zu Variante 1 neigen - das ist natürlich auch eine finanzielle Frage. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Mann bekommt im 2. Abschnitt kein Elterngeld. Ist euch das bewusst? Euch stehen 14 Monate Elterngeld zu, die Monate mit Mutterschaftsgeld werden dann zwingend dir als Mutter zugerechnet. Die restlichen Monate könnt ihr auch als egplus wählen d.h. doppelt solange aber nur halbes EG


Felica

Beitrag melden

Meine Meinung, dein Mann sollte besser erst nach Vertragsverlängerung EZ nehmen. Solange das nicht fest ist würde ich da nichts von verlauten lassen. Oder was macht ihr wenn der Vertrag dann nicht verlängert wird? Für EG muss er mindestens 2 Lebensmonate nehmen bevor eure 14 Monate alt sind. Würde also auch mit der Vertragsverlängerung passen. Bekommt er keine verlängerung, könnte er EG anstelle ALG1 nutzen.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Meines Erachtens würde es funktionieren, wenn er zunächst Elternzeit für Zwilling 1 (Name im Antrag angeben!) nimmt und dann den zweiten Teil für Zwilling 2 (wieder Name angeben und Vorlauf beachten). Dazwischen kann er Vollzeit arbeiten und die Vertragsverlängerung abwarten.


JundF

Beitrag melden

Danke für eure Antworten. Wir werden Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, sodass wir das Elterngeld bis zum Monat 21 strecken (also ab Monat 8 nur halbes Elterngeld bekommen). Danach nehmen wir noch 4 Partnerschaftsmonate. Finanziell ist es nicht das Problem, da ich ab Monat 13 wieder arbeite. Es geht wirklich nur darum, dass wir es uns nicht verbauen, dass der Vertrag verlängert wird. Gleichzeitig wäre es aber auch echt blöd, wenn mein Mann auf den 2. Abschnitt kein Anrecht mehr hat. Also mir geht es um die rechtliche Sache, ob der Arbeitgeber überhaupt Nein sagen DARF.


drosera

Beitrag melden

Hi, zu der ersten Frage: meines Wissens muss sich ein Arbeitnehmer für die ersten zwei Jahre festlegen. der Arbeitgeber darf also eine Nachmeldung eines zweiten Abschnitts ablehnen. ob der Umweg über den zweiten Zwilling das umgehen kann, weiß ich aber nicht.


JundF

Beitrag melden

Danke für deine Antwort. Das mit den 2 Jahren habe ich mir auch schon gedacht , aber das geht gar nicht, sondern nur bis zu dem Tag, wenn der Vertrag endet. Andererseits kann man die Elternzeit auf bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Aber ich weiß nicht, ob das ein Recht ist, dem der arbeitsgeber nicht widersprechen kann.


Felica

Beitrag melden

Er müsste aber mindestens 2 Monate nehmen für einen ! Zwilling, den dir als Mutter stehen bei Zwillingen ja auch 14 Monate zu. 12 für den ersten und die beiden Partnermonate für den zweiten. Damit deute ich es so das man sich für einen Zwilling eben dann festlegen muss. Auch das er für jeden Zwilling 3 Jahre EZ nehmen kann, genau wie du im übrigen. man muss dann nur sagen, ich nehme EZ für Kind A für die ersten beiden Jahre, dann 2 Jahre für Kind B,. dann das 3te Jahr erst für Kind A und im Anschluss für Kind B und schon hat man die vollen 6 Jahre ausgeschöpft. Aber wie bereits geschrieben wurden, mann muss sich für 2 Jahre festlegen. Nennt man keinen Namen, nimmt man automatisch EZ für beide Kinder gleichzeitig und dann laufen die parallel. Ich kann wie gesagt nur dazu raten die EZ erst dann mit zuteilen wenn die Vertragsverlängerung sicher ist. Das sollte der AG im übrigen 3 Monate vor Vertragsende klären, da man sich dann auch beim AA melden müsste. Die Gefahr das dein Mann sonst keinen AG mehr hat ab Vertragsende ist halt groß, gerade wenn Zwillinge und der AG damit rechnen muss das auch dein Mann nicht mehr so flexibel ist. Das Männer EZ nehmen ist immer noch eine ungewöhnliche Variante. Wenn es um Hilfe geht für die erste Zeit würde ich eher versuchen das über Urlaub oder Haushaltshilfe zu klären.


Ani123

Beitrag melden

Ich frage mich, warum du ab dem 13.Monat wieder arbeiten gehst und nicht 14 Mon. EG ausschöpfst. 12 Mon. Kd.A und 2 Mon. Kd.B..


JundF

Beitrag melden

Bezüglich eurer Fragen zum Elterngeld. Vorweg, EG ist ja unabhängig von der EZ. EG gibt es nicht pro Kind, sondern einfach 12 Monate bzw 14, wenn der Partner auch nimmt. Wir schöpfen ja alles aus. Wir beantragen 7 Monate EG Basismonate und 14 Monate EG Plus. Mehr geht nicht. Wobei die ersten 12 Monate ich nehmen und die letzten 9 mein Partner. Die ersten 3 Monate beantragt mein Partner kein EG, da wir von meinem Mutterschaftsgeld (was man bei Zwillingen 3 Monate bekommt) gut leben können. Meine Frage bezieht sich also nicht aufs EG, sondern auf die EZ. Ich weiß, dass wir da beide einen Anspruch von 36 Monaten pro Kind haben. Also 6 Jahre, wenn man es klug pro Kind beantragt. Beantwortet aber alles noch meine Frage


Felica

Beitrag melden

Nein jeder von euch hat Anspruch auf 6 Jahre EZ. Und noch einmal wenn du richtig list man muss sich bei der ersten Meldung für 2 jahre festlegen. Dein Mann kann also nicht erst nur sagen ich nimm 3 Monate und dann später sagen jetzt hätte ich gerne noch mal 9 Monate. Jedenfalls nicht vor dem 2ten Geburtstag und nicht für das gleiche Kind. Die Verlängerung könnte er aber wahrscheinlich nach den ersten 3 Monaten eh vergessen. Dann stellt sich die Frage nach erneuter EZ nicht. Und selbst wenn doch darf der AG, wie ich bereits gesagt habe dann ablehnen. Dein Mann muss bei der ersten Meldung ganz klar sagen was er in den nächsten 2 Jahren plant. Also 3 Monate EZ, dann VZ bis Ende Vertrag. Oder direkt von Geburt bis Ende Vertrag EZ und in dieser TZ. Sollte er dann theoretisch noch eine Verlängerung bekommen, kann der AG freiwillig einer weiteren EZ für das gleiche Kind zustimmen, aber er muss es nicht. Vom EG werden euch die 3 Monate Mutterschutz abgezogen. Da kommt ihr nicht drum herum. Also dran denken. Blieben also 11 monate EG welche ihr beide verteilen könnt bzw entsprechend mehr wenn EG Plus.


Felica

Beitrag melden

Wie ich sagte, wenn dein Mann sich die Verlängerung nicht verbauen will, darf er keine EZ zur Geburt nehmen. Sondern diese erst einreichen wenn die Verlängerung fest ist. Dagegen kann der AG dann nichts machen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, ich bin Mutter von 3 Kindern und wir haben noch einen Kinderwunsch. Ich habe vor 5 Monaten einen neuen Job bei einem kirchlichen Trager angefangen. Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet.... Meine Frage ist wie es aussieht wenn ich in den nächsten Monaten Schwanger werden würde? Mir ist bewusst das der ag mich nicht länger beschäftigen m ...

Guten Tag, ich bin im 4. Monat schwanger. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet im August 2022. Der errechnete Geburtstermin des Kindes ist der 19. Juli 2022. Da ich in den letzten 18 Monaten versicherungspflichtig als Teilzeitbeschäftigte angestellt war, habe ich außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist es richtig, dass die Höhe und ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A ...

Hallo, habe bereits die schriftliche Bestätigung des AG, dass der Vertrag nach Ablauf der Befristung entfristet wird. Kann er dies nach Bekanntgabe der Schwangerschaft doch nicht machen, oder wäre das Diskriminierung?

Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft direkt zum Entbindungstermin meines ersten Kindes aus. Für das Erste bekomme ich dann ja dennoch ganz normal das Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne das zweite Kind auch relativ zeitnah bekommen, also 1,5-2 Jahre nach dem Ersten. Wenn ich nun 1 Jahr Elterngeld bekomme und dan ...

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   

Hallo Frau Ba, der befristete Vertrag endet während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs, das Arbeitsverhältnis endet am 04.06.2024. Ich bin pflichtversichert bei VIACTIV. Der Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub beginnt am 22.05.2024. Wer zahlt am Ende des Arbeitsvertrages? Welche Leistungen erhalte ich am Ende des Mutterschaftsu ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...

Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...