samaga
Hallo, mein letztes Kind ist am 29.01.2015 geboren. Ich war hierzu zwei Jahre in Elternzeit zuhause und habe noch das dritte Elternjahr in Teilzeit genommen. Nun bin ich wieder schwanger (ET 30.06.17), habe aber ein Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen erhalten. Normalerweise kann man ja zu Beginn des neuen Mutterschutzes (19.05.17) die aktuelle Elternzeit beenden, um den vollen Mutterschutzlohn zu bekommen, den man hätte bekommen, wenn man den alten Arbeitsvertrag wieder aufleben lässt (Vollzeit). Aktuell habe ich die aktuelle Elternzeit noch nicht beendet. Grund hierfür ist, falls etwas mit dem Kind sein sollte (Fehlgeburt oder Totgeburt), dann wäre mein 3. Elternjahr dahin und ich muss dann quasi nach einer gewissen Zeit wieder voll arbeiten gehen. Daher will ich noch etwas warten. Natürlich kann der worst case immer auftreten, aber jetzt ist es halt noch sehr unsicher. Angenommen, das Kind käme schon jetzt (viel zu früh natürlich) und würde auch überleben und ich hätte die alte Elternzeit noch nicht beendet, kann ich das dann auch nachträglich machen, um das höhere Mutterschaftsgeld zu bekommen oder geht das nicht? Desweiteren kommt jetzt noch die Frage, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfallen wird. In meinem Arbeitsvertrag ist ein Lohn für Vollzeit vereinbart. In der Zwischenzeit (seit 01.01.17) hat mein AG den Lohn für alle erhöht. Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld nach dem Lohn des Arbeitsvertrages oder nach dem neuen Lohn, der ja nun auch zu meinem Arbeitsvertrag gehört? Danke.
Hallo, 1. Nachträglich geht nicht. Beenden Sie doch zu Beginn des Mutterschutzes kurzfristig (AG vorher über die SchwS informieren) 2. Den erhöhten Lohn Liebe Grüße NB
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