Leni_2407
Liebe Frau Bader, Wenn man in Elternzeit noch vom ersten Kind ist, erhält man trotz Beschäftigungsverbotes bei Teilzeitarbeit bei einer erneuten Schwangerschaft ja kein Geld. Wie ist es, wenn trotz wissen um die Schwangerschaft, die Elternzeit dann umgehend beendet wird und kurz danach ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird? Irgendwie ist es ja schon bitter, wenn man Teilzeit arbeitet und es dann nicht darf und man dann kein Geld bekommt... Danke und viele Grüße Leni
Hallo, wieso, wenn Sie in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und dann ein Beschäftigungsverbot bekommen, erhalten Sie als Mutterschaftslohn den Teilzeitlohn weiter. Die Elternzeit vorzeitig beenden ist jedoch nicht möglich. Liebe Grüße NB
chrissicat
Die Elternzeit einfach beenden geht nicht bzw. nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn ihr euch aber auf eine Beendigung einigt, mit der Absicht deinerseits ins Beschäftigungsverbot zu gehen, nennt man das Sozialbetrug! Aber du schreibst etwas von Teilzeit in Elternzeit. Wenn du in Teilzeit arbeitest, würdest du während einem Beschäftigungsverbot dein Teilzeitentgelt weitergezahlt bekommen.
Mitglied inaktiv
Das wäre tatsächlich ein Betrugsversuch!
Mitglied inaktiv
Genau das nervt! Lies doch mal gefälligst richtig! Die Feagestellerin geht davon aus, dass sie in EZ mit Teilzeit, im Falle eines BV, überhaupt keinen Cent sieht und fragt daher nach der Beendigung. Nicht jeder denkt juristisch! Wie wäre es damit zu erklären und nicht wieder nur das Wort "Betrugsversuch" hinzuknallen. Bitte nochmal. Danke :-)
Mitglied inaktiv
Wieso solltest Du bei BV während der TZ kein Geld bekommen? Du bekommst halt nur dein TZ Gehalt, also genau das, was Du bekommen würdest, wenn Du nicht schwanger wärst. LG Lilly
Mitglied inaktiv
das gibt es in uriah´s welt nicht. alle, die schwanger ein bv bekommen sind arbeitsfaul und geldgierig. (ich hatte auch mal eins und ganz erhebliche finanzielle einbußen, ich hätte gerne weitergearbeitet, aber ich durfte nicht....) es gibt auch und sogar Frauen, die gerne arbeiten.
Leni_2407
Hallo, ich frage genauer nach, da mich meine Frauenärztin eigentlich gleich zu Beginn in ein Berufsverbot schicken wollte, ich aber weiter arbeiten wollte... Was ich auch derzeit tue. Ich habe nur sorge, dass aus gesundheitlichen Gründen evtl doch noch ein Berufsverbot nötig ist. Das möchte ich aber natürlich nicht, wenn ich dann nichts bekomme. Derzeit arbeite ich Teilzeit in Elternzeit und bekomme das Gehalt...
Mitglied inaktiv
Okay, du hast eine TZ in Elternzeit, du arbeitest und du bist gleichzeitig schwanger. Die Elternzeit wird vor Beginn Mutterschutz beendet, dazu muss der AG nicht zustimmen. Wenn du jetzt im TZ Verhältnis ein Beschäftigungsverbot brauchst, dann bekommst du natürlich auch die TZ Lohnfortzahlung weiter.
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