Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beantragen, wenn ich vor und während Elterngeldbezug Teilzeit arbeite

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beantragen, wenn ich vor und während Elterngeldbezug Teilzeit arbeite

Bambini2017

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Ich (Vater eines 12 Mon. Kindes) arbeite in Teilzeit 20h/Woche und möchte ab dem 14. LM ElterngeldPlus beziehen und weiterhin Teilzeit arbeiten. Ich bin aktuell in der Probezeit, weil ich vor 2 Monaten die Firma gewechselt habe. Muss bzw. sollte ich Elternzeit beantragen, um den Kündigungsschutz zu erhalten? Greift dieser auch in der Probezeit? Ansonsten wäre es vielleicht günstiger, dem Arbeitgeber gar nichts mitzuteilen, da sich für ihn ja gar nichts ändert. Wie sieht das rechtlich aus?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht so nicht. Elterngeldplus setzt voraus, dass sie in den ersten zwölf Lebensmonaten schon den einen Teil von dem Elterngeldplus bekommen haben. Das ist ja nun aber schon abgelaufen. Ansonsten würde ich es dem Arbeitgeber auch nicht mitteilen. Es sei denn, Sie fürchten die Kündigung genau in dieser Zeit. Liebe Grüße NB


Bambini2017

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Hallo, in den ersten 12 Monaten hat meine Frau Elterngeldplus bezogen und ich möchte jetzt die übrigen Bezugsmonate nehmen. Das ist doch möglich, oder?


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