Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit aufheben

Frage: Elternzeit aufheben

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Hallo! Wir haben eine Tochter sie wird im Juni 2. Im ersten Jahr war ich in Elternzeit und dann mein Mann. Wegen dem Geld müssen wir jetzt beide arbeiten gehen (beide Vollzeit). Ich habe mal gehört, das man "Elternzeit" bis zum 8. Lebenjahr nehmen kann (insgesamt für drei Jahre). Kann ich mir das eine Jahr "aufheben" bis z. B. die Kleine in die Schule geht? Muss der AG dann zustimmen oder nur bis zum Alter bis drei?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach dem 3. LJ muss der Ag zustimmen.Man kann ein Jahr über das 3. LJ hinaus aufheben. Gruß, NB


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