Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit aufheben

Frage: Elternzeit aufheben

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Wir haben eine Tochter sie wird im Juni 2. Im ersten Jahr war ich in Elternzeit und dann mein Mann. Wegen dem Geld müssen wir jetzt beide arbeiten gehen (beide Vollzeit). Ich habe mal gehört, das man "Elternzeit" bis zum 8. Lebenjahr nehmen kann (insgesamt für drei Jahre). Kann ich mir das eine Jahr "aufheben" bis z. B. die Kleine in die Schule geht? Muss der AG dann zustimmen oder nur bis zum Alter bis drei?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach dem 3. LJ muss der Ag zustimmen.Man kann ein Jahr über das 3. LJ hinaus aufheben. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Halo ich arbeite zur zeit Teilzeit in Elternzeit möchte dies jedoch nichtmehr ich werde oft angerufen und soll zusatzdienste machen ! Mein Arbeitgeber hat sich unheilich angestellt das ich eine Stillpause bekomme die mir icht abgezogen wird! (wurde mir dir ersten Monate abgezogen) Ich kann und will dor währen der elternzeit nicht arbeiten (Wahrsche ...

Hallo Frau Bader! Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet, und muss nun aus finanziellen Gründen auch nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen. Wie kann ich nun das 3. Jahr "aufbewahren" um z.B. im ersten Schuljahr eine Auszeit zu nehmen? Und meine Firma möchte mir nun einen neuen Vertrag / Arbeitsplatz zuteilen, da ich nur noch 30 statt 40 Std. a ...

Hallo, ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit weniger als 15 Arbeitnehmern. Ich habe mit meinem Chef schriftlich eine Elternzeit von 2 Jahren vereinbart, bei der ich nach 10 Monaten mit 20h pro Woche in Teilzeit arbeite. Vor der Schwangerschaft habe ich 30h/Woche gearbeitet. In guten drei Monaten laufen die ersten 10 Monate der Elternzeit aus ...

Guten Abend Frau Bader, ich bin derzeit im Ausland tätig und kann aus dienstlichen Gründen keine Elternzeit nehmen. Sprich, ich falle nur für den 14-wöchigen Mutterschutz aus und gehe 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten. Bei meinem ersten Kind habe ich ein Jahr Elternzeit genommen. Besteht die Möglichkeit die Jahr Elternzeit für das zwei ...

Hallo, Ich arbeite seit einem Jahr wieder 50 Prozent und mein zweites elternzeitjahr ist nun rum. Ich würde es gerne aufheben, bis das Kind vielleicht in die Schule kommt. Jetzt ist die Frage, wenn Ich es verfallen lasse dann, hat das Auswirkung auf meine Rentenpunkte, wenn ich doch arbeite?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit meiner 13 Monate alten Tochter. Ich bin derzeit wieder schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt am 19.12. Reicht es wenn ich die Bescheinigung von meiner Ärztin Anfang Dezember einreiche und dann die Elternzeit zum 18.12. beende oder sollte ich es jetzt direkt schon machen falls da ir ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...