Glückskind2009
Hallo Frau Bader! Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet, und muss nun aus finanziellen Gründen auch nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen. Wie kann ich nun das 3. Jahr "aufbewahren" um z.B. im ersten Schuljahr eine Auszeit zu nehmen? Und meine Firma möchte mir nun einen neuen Vertrag / Arbeitsplatz zuteilen, da ich nur noch 30 statt 40 Std. arbeiten gehen kann. Ich weiß ich habe kein Recht auf meine alte Stelle, habe dies aber erst zwei Tage vor Ablauf der 3-Monats-Frist erfahren. Und sie wollen mir nur noch 34 statt 84 Kilometer erstatten (angebliche Differenz zw. altem und neuem Einsatzort), da ich vor meiner SS versetzt wurde. Vor der SS habe ich die Fahrtkosten über die Reisekostenabrechnung erstattet bekommen - das war eine Menge Geld, welches mir nun fehlt . Ich finde das ganz schön link, da meine Chefin nun die Leihkraft, die für mich eingestellt wurde und eine weitere Kollegin eingestellt hat, statt mich mit 6 Std. zurückzunehmen, aber das ist wohl nur auf menschlicher Ebene verwerflich, oder? Herzlichen Dank! PS. Morgen habe ich ein weiteres Gespräch - eine schnelle Antwort wäre toll!
Hallo, Sie können späterd en Antrag auf das 3. Jahr stellen - der AG muss aber nicht zustimmen. Bei einem neuen Vertrag würde ich sehr aufpassen, eigentlich benötigen Sie diesen nicht. Ob die Entfernung zum Arbeitsort jetzt geringer ist, kann ich nicht beurteilen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Weiß nur das mit dem dritten Jahr: Du bittest deinen AG schriftlich darum, der Übertragung von 12 Monaten Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus zu zustimmen. Gruß Sabine
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