Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer übernimmt die Fahrtkosten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer übernimmt die Fahrtkosten?

Wunschbaby95

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Hallo, es geht darum, dass die Kindesmutter nach der Trennung vom Kindsvater weiter weg gezogen ist. Momenten finden alle 14 Tage für einen Tag entweder Samstag oder Sonntag ein umgangstag für ca. 5-7 Stunden statt. Die Übergabe des Kindes wird an einem neutralen Ort durchgeführt. Zu diesem neutralen Ort fahren wir ca. Eine halbe Stunde. Die Kindesmutter fährt zu diesem Ort ca. 15 Minuten. Von diesem Treffpunkt aus müssen wir immer wieder neue Ausflugsziele finden weil es dort in der gegen nichts gibt. Die Mutter möchte uns aber nicht entgegen kommen wenn sie eine Strecke davon fährt. Entweder das Kind direkt zum Ausflugsziel fahren was vom Wohnort meistens näher ist als von dem Treffpunkt oder das Kind am Ausflugsziel abholen am Ende der umgangszeit. Ist sie dazu verpflichtet, da sie ja die Entfernung zwischen Kind und Vater gebracht hat? Wir sind es langsam leid ständig soviel zu fahren. Natürlich machen wir es für das Kind und weil mein Partner sein Kind sehen möchte.Wir machen es jetzt seit zwei Jahren so, weil die Kindesmutter uns nicht wirklich entgegen kommt. Es ist so, dass wir von uns zuhause bis zu diesem Treffpunkt, von diesem Treffpunkt zum Ausflugsziel, vom Ausflugsziel wieder zum Treffpunkt und von dem Treffpunkt wieder zu uns nach Hause jedes Mal ca. 200km fahren mit allem zusammen und ein halber Tank leer ist. Wir fahren eine halbe Stunde zum Treffpunkt je hin und zurück macht eine Stunde. Dann fahren wir meisten zu den Ausflugszielen noch mal gut je ne Stunde pro Strecke. Macht zwei Stunden Fahrzeit. Sie fährt zu dem Treffpunkt je 15 Minuten macht also ne halbe Stunde ca. Und wohnt oft näher also auch oft näher an den Ausflugszielen. Sie und wir wohnen in verschiedenen Bundesländern die aber nebeneinander liegen (NRW-Wir, RLP-Sie mit Kind) Bevor wir dafür wieder vor Gericht gehen wollte ich erst mal wissen wie unsere Chancen sind und ob es ein Gesetzestext dafür gibt? Dann man ihr vllt vorab zukommen lassen kann bevor man wieder vor Gericht geht :/. Ich hoffe sie können mit helfen :) über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich ist der Umgangsberechtigte verpflichtet, die Kosten zu tragen. Die Kindsmutter ist nach der Trennung vom Kindsvater eine Dreiviertelstunde entfernt gezogen, hier scheint aber zugestimmt zu haben oder sich zumindest dagegen nicht gewährt zu haben. Dies hätte er gerichtlich tun können. Sie schreiben jetzt nicht, wie alt das Kind ist, normalerweise findet das Umgangsrecht, wenn das Kind an den Vater gewöhnt ist und es regelmäßig stattfindet, mit Übernachtung statt und auch nicht als Ausflug sondern als Eingliederung in das normale Leben des Kindsvaters. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Strecke ist zumutbar. Wieso fährst Du denn immer mit und wieso muss es immer ein Ausflug sein. Nehmt das Kind doch einfach mit nach Hause zu Euch? Jedes Mal ein Ausflug? Jedes Papatreffen ein Highlight? Wie alt ist das Kind denn? Ihr solltet nicht über die Strecke reden, sondern über ganze Wochenenden. Freitag bis Sonntag alle zwei Wochen. Da lohnt sich auch die Fahrerei. Gegen den Umzug hat Dein Partner ja offenbar nichts unternommen, das kann er jetzt nicht mehr bemängeln.


Ani123

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Wie die Vorgängerin schon schrieb: warum immer ein Ausflug? Das Kind soll doch nicht lernen, dass mit Papa immer was unternommen wird, sondern es soll Zeit mit ihm verbringen. Das wäre auch gut bei euch zu Hause möglich. Integriert das Kind in den Tagesablauf. Zu Hause können auch so schöne Sachen gemacht werden, bsp. Lego bauen, Bücher anschauen, Fußball spielen,..... Und warum findet der Umgang nur alle 14 Tage für 1 Tag á 5-7 Stunden statt? Wonach richtet es sich wie viele Stunden der Umgang ist? Laut Gesetz (ich kann mich auch irren) ist es so, dass der KV einmal wöchentlich sein Kind zu sich holen kann (ohne Übernachtung) oder alle 14 Tage am Wochenende (Sa.-So., eine Übernachtung). Alles andere wären Sonderregelungen die bei Bedarf getroffen werden. Es besteht nach Absprache auch die Möglichkeit freitags von der Schule abzuholen und sonntags zum Treffpunkt zu bringen oder montags wieder zur Schule. Natürlich wäre Abholen von der Schule für euch mehr Zeit an Fahren, aber dafür wäre das Kind schon eher und zeitlich gesehen länger bei euch. Ich habe schon öfter miterlebt, dass das Kind alle 14 Tage von Fr.-So. beim KV ist (mit Abholen von Kita, Schule,...). Und in der Woche wo kein Umgang stattfindet bsp. freitags den Nachmittag mit KV verbringt (wieder mit Abholen azs Einrichtung). Für das Kind ist so etwas toll und auch schnell Routine. Was mir stutzig vorkommt ist, dass du bei jedem Umgang dabei bist. Welche Rolle hast du? Du bist die neue Partnerin vom KV? Warum bist du immer mit dabei? Was du komplett aus den Augen verloren hast ist, dass nicht nut ihr so lange im Auto sitzt sondern auch das Kind. Erstmal 15 Minuten bis zum Treffpunkt, dann nochmal 1 Stunde bis zum Ausflugsziel. Und das gleiche später nochmal zurück sind 2.5 Stunden im Auto. Würdet ihr das Kind mit zu euch nehmen wären es 1 Stunde, die es weniger im Auto wäre, die der KV aber als qualitative Papa-Kind-Zeit nutzen könnte. Und 45 Minuten Entfernung zur KM klingt viel, ist es aber nicht. Es gibt so viele Kinder wo das andere Elternteil über 2 Stunden und mehr entfernt wohnt. Hier hat der KV sogar nich die Möglichkeit sich an der regulären Betreuung vom Kind zu beteiligen, weil 45 Minuten zumutbar sind. Er könnte somit die KM unterstützen und hätte zeitgleich Zeit mit dem Kind. Für den Treffpunkt werden sich KM und KV vermutlich gemeinsam entschieden haben. Sicherlich besteht da die Möglichkeit nochmal zu schauen ob es einen gibt, der für die beiden mittiger läge. Die KM muss sich darauf aber nicht einlassen. Denn letztlich müsste sie das Kind noch nicht mal dahin bringen. Denn der KV hat Umgang und muss sehen wie er diesen umsetzt.


cube

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Wenn der Vater damals dem Umzug zugestimmt hat/nichts dagegen unternommen hat, kann er jetzt nicht von der KM erwarten, dass sie ihm die Fahrtkosten erstattet. Er war offensichtlich einverstanden und sie kommt euch ja entgegen. Dieses "Entgegenkommen" wird nicht 50/50 ausgerechnet. Da kommt es auch auf die Möglichkeiten an. Wenn d e KM zB kein Auto hat und die Strecke mit Bus und Bahn zurücklegt, tut sie sozusagen mehr als ihr, die ihr euch nur ins Auto setzen müsst. Aber davon ab: wieso denn nur ein paar Stunden alle 14 Tage? Das würde ich eher ändern auf ein ganzes WE alle 14 Tage - dann lohnt die Fahrerei auch. Wenn ihr vom Treffpunkt aus einen Ausflug macht und dafür weit fahrt, ist das eure Entscheidung und damit eure Kosten. Die könnt ihr eh nicht "geltend" machen gegenüber der KM.


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