Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ich bekomme während meines BV weiterhin Fahrtkosten Zuschuss.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ich bekomme während meines BV weiterhin Fahrtkosten Zuschuss.

Leti

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Momentan bin ich im BV und Fahre daher zu keinen Hausbesuche mehr. Ich bekomme aber weiterhin in der Lohnabrechnung den Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Das Gewerbeaufsichtsamt teilte mir mit das ich keinen Recht mehr auf den Zuschuss habe und trotz meine Mitteilung dies gegenüber meinen Arbeitgeber, wird mir den Zuschuss Monatlich weiter überwiesen. Welche Möglichkeiten habe ich um diesen Betrag gemäß zurück zu zahlen? Bzw. welche Rechtlichen Konsequenzen könnte es für mich geben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe haben Sie ihrem Arbeitgeber dies bereits mitgeteilt. Ich würde es ihm schriftlichen mitteilen mit Einschreiben Rückschein. Wenn es Ihnen weiter bezahlt und nicht zurückfordert stellt sich die Frage, ob der Rückforderungsanspruch verwirkt ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es ist richtig, dass dir diese Aufwandsentschädigung nicht mehr zusteht, da du die Fahrten ja nicht mehr tätigst. Einfach mal bei der Lohnabrechnung anrufen und das mitteilen. Der AG bekommt den Fahrtkostenzuschuß nicht über das BV erstattet.


Leti

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Danke Uriah für die Antwort. Leider besteht im Moment ein nicht so guten Arbeitsverhältnis mit meinen Arbeitgeber. Ich musste in der Zeit des BV einer Kündigung Klagen, welches für mich gesprochen wurde und demnach für nicht rechtens erklärt wurde. Nachdem Vorkommnisse würde ich umsomehr den bis jetzt (schon 3 Monate) erhaltenen Zuschuss Beiträge gemäß zurückzahlen. Aber das war ein guter Tipp, dass evtl. direkt mit dem Lohnbüro auszumachen.


luvi

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Hallo, Und mach das auch schriftlich, dass du einen Nachweis hast, dass du das Geld zurückzahlen möchtest. Per Mail mit Lesebestätigung oder, oder per Einschreiben. LG luvi


Leti

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Danke Luvi. Ja, meinst du das ich solchen Offiziellen Schreiben auch per Mail schicken kann? da war ich mir auch unsicher. LG.


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