Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin aktuell in Elternzeit meiner 13 Monate alten Tochter.
Ich bin derzeit wieder schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt am 19.12.
Reicht es wenn ich die Bescheinigung von meiner Ärztin Anfang Dezember einreiche und dann die Elternzeit zum 18.12. beende oder sollte ich es jetzt direkt schon machen falls da irgendwelche Fristen eingehalten werden müssen?
Mein Chef weiss noch nichts davon dass ich die Elternzeit unterbreche und mir dann erneut Mutterschutzgeld zusteht..
Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 07.11.2017, 13:38
Antwort auf:
Elternzeit aufheben wg. erneutem Mutterschutz
Hallo,
gesetzlich ist es vorgesehen, dass man möglichst frühzeitig den Arbeitgeber über die neue Schwangerschaft informiert, man wird jedoch in keiner Weise bestraft, wenn man es nicht tut.
Der Arbeitgeber rechnet ja sowieso nicht mit Ihnen, gleichwohl würde ich einfach aus Höflichkeit bereits vorher die Mitteilung absetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2017
Antwort auf:
Elternzeit aufheben wg. erneutem Mutterschutz
schicke die bescheinigung mit einem schreiben, dass du die laufende elternzeit vorzeitig auf Grund des neuen mutterschutz beendetst. auf einen tag davor und bitte um übertragung bzw. zurückspielung des restes der jetzt laufenden elternzeit
von
mellomania
am 07.11.2017, 14:30