Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe ein paar wichtige Fragen an Sie! Unser Sohn ist im Juni 2005 geboren. Ich hatte bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 2005 hat mein Arbeitgeber Insolvenz gemacht. Bin ich jetzt eigentlich "nur" Hausfrau und nicht in der Elternzeit? Dann wäre ich ja nur bis September 2005 in der Elternzeit gewesen oder? Ich arbeite jetzt seit ca. 3 Monaten auf 400,- Euro Basis. Falls ich also nur Hausfrau bin, bleibt mein "restlicher" Erziehungsurlaub, also ab Sept. wo mein AG Insolvenz gemacht hat, mir erhalten? Man bekommt doch als "nur" Hausfrau auch Erziehungsgeld oder? Wenn ich z.B. nächstes Jahr wieder schwanger werden sollte, steht mir dann für dieses Kind auch Erziehungsurlaub zu? Obwohl ich ja keinen "richtigen" Arbeitgeber habe sondern nur auf 400,- Euro arbeite? Sollte ich irgendwann wieder Vollzeit arbeiten, kann ich dann diesen restlichen Erziehungsurlaub meines ersten Kindes bei meinem neuen AG beantragen? Und mit dem zweiten Kind? Angenommen das Kind ist dann zwei Jahre alt wenn ich wieder richtig arbeite, kann ich dann auch fürs zweite Kind bei meinem neuen AG irgendwannn noch Elternzeit beantragen? Steht mir so was zu? Bis zu welchem Alter darf man überhaupt Elternzeit nehmen? Dann habe ich noch eine Frage zur Krankenkasse. Da mir von dem Insolvenzverwalter meiner alten Firma gekündigt wurde, teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich noch bis Juni 2007 dort versichert sei. Danach nicht mehr. Ich müsste also entweder in die Krankenkasse meines Mannes wechseln, was für mich eigentlich nicht in Frage kommt, oder die Beiträge selbst zahlen. Das ist aber ja auch ne Menge Geld. Falls es so sein sollte, dass ich nun nicht "nur" Hausfrau bin sondern trotz Insolventer Firma im Erziehungsurlaub, kann ich dann das 3. Jahr noch zusätzlich beantragen damit ich noch ein Jahr länger in meiner Krankenkasse versichert bin? Mein Mann möchte eigentlich nicht in meine Krankenkasse wechseln, weil die doch recht teuer mit den Beiträgen ist. Haben Sie einen Rat für mich? Ich hoffe, Sie verstehen was ich überhaupt meine. Ist ziemlich kompliziert geschrieben. Falls es für Sie von Bedeutung ist: Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 70%. Der Kündigung des Insolvenzverwalters wurde vom Ordnungsamt und vom Versorgungsamt zugestimmt, weil es die Firma ja nun mal nicht mehr gibt und keine Zweigstelle oder so. Danke Ihnen für Ihre Antwort! Gruß, Birgit
Hallo, wenn die Firma schließt und man Ihnen gekündigt hat, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr, es sei denn, es gibt eine Übergangsregelung. Das ist mit der KK im Einzelfall zu klären. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Gruß, NB
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