Nia2020
Hallo Frau Bader, folgende Frage habe ich : Elterngeld habe ich bis Juli 2021 bezogen. Elternzeit musste ich auf Grund das meine Tochter noch gestillt werden wollte verlängern, dies habe ich bis August 2022 verlängert. Letzte Woche kam die Nachricht wieder schwanger 9 Woche . Ende Dezember 2021/Anfang Januar bin ich jedoch wieder arbeiten gegangen . Habe keinen neuen Vertrag erhalten . Vor der 1 Schwangerschaft war ich Vollzeit tätig. Mein Chef möchte kein Risiko für mich und das Kind allgemein und auch in der Zeit von Corona eingehen da ich kein 1,5 m Abstand zum Kunden einhalten kann. Nun bin ich seit letzter Woche wieder zuhause. Die Krankenkasse erzählte mir, dass ich ein Beschäftigungsverbot brauche um Geld zubekommen ? Da bin ich etwas verwirrt, was steht mir zu ? Liebe Grüße
Hallo, ich verste das nicht. Die EZ wurde bis August 2022 verlängert und trotzdem gehen Sie wieder arbeiten. TZ? Grds muss der AG eine Gefährungsprüfung durchführen und Sie umsetzen. Wenn dies nicht mögöich ist, eben ein BV aussprechen. Wieso sind Sie denn wieder zuhause? Liebe Grüße NB
mellomania
Der Chef muss eine gefährdungsbeurteilung machen wenn er keine ersatztätigkeiten hat, muss er ein bv aussprechen. Solange er das nicht tut musst du aber arbeiten gehen oder er muss ein vorläufiges aussprechen, bis die gefährdungsbeurteilung gemacht ist. Schriftlich!! Du erhält das weiter, was du ohne bv erhältst. Du arbeitest hoffentlich eine auf die elternzeit befristete teilzeit in dieser. Du kannst dann die jetzt laufende elternzeit auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden, um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten. Wenn der Mutterschutz in der elternzeit beginnt. Bis dahin erhältst du deinen teilzeit Lohn weiter. Entweder im bv oder der Arbeitgeber weist die ersatztätigkeiten zu.
Pamo
Wenn dir dein AG keinen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, dann muss er dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Die Krankenkasse hat damit zunächst nichts zu tun.
Nia2020
Ich habe meine Elternzeit nicht beendet die läuft noch bis August . Die Frau meines Chefs ist aber der Meinung das ich mich in der Elternzeit befinde und ich nicht wirklich gearbeitet habe waren gerade mal 15 std bis die Schwangerschaft bestätigt wurde. Somit ist sie der Meinung er muss keine Gefährdungsbeurteilung machen . Wir haben damals ausgemacht sobald ich weniger stille , versuche ich wieder zuarbeiten dies war am 30.12.21 bis zum 8.12.22 habe ich 15,5 std gearbeitet.
mellomania
Hast du hoffentlich einen Vertrag für die teilzeit in elternzeit? Sonst wird es schwer zu beweisen, dass du arbeitest. Und auch weiterhin arbeiten solltest Wenn das nur mündliche Absprache war ohne Vertrag und ohne zeugen/Nachweis is blöd..
Nia2020
Nein, weder noch . Mündliche hat sie gesagt , wir schauen erst einmal auf wieviele std du kommst ob du einen minijob oder Teilzeit schaffst …
mellomania
Schlecht. Dann gibtves keine handhabe für dich. Sie kann sagen kommst einfach nicht mehr und du hast kein Recht auf eine Weiterbeschäftigung zu bestehen. Im schlimmsten Fall bist du unbezahlt daheim und kannst deine elternzeit wie oben geschrieben auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden. Die Krankenkasse hat damit aber nix zu tun. Offiziell bist du nicht beschäftigt, auch nicht dort über Arbeit versichert, und ohne das keine gefährdungsbeurteilung und kein bv. Blöd dass du ohne Vertrag dort gearbeitet hast
Nia2020
Ja, blöd. Aber gilt dann nicht mein alter Vertrag vor der 1 Schwangerschaft?
Suomi
Während der EZ ruht der Vertrag von vor der Schwangerschaft.
mellomania
Du könntest ja gar nicht voll arbeiten. Und jetzt anzugeben voll arbeiten zu können um in ein bv zu gehen, geht überhaupt nicht. Wenn dann tz in ez mit den Stunden, die dein Kind betreut ist und wie du ohne bv arbeiten könntest, ohne Vertrag aber nichts. Das is der knackpunkt
Nia2020
Ja, Vollzeit auf keinen Fall .
mellomania
solange kein vertrag existiert über die stunden, die du tatsächlich arbeiten könntest, hast du keine handhabe.
Felica
Also mancher sollte lieber nichts schreiben. Ja der Vertrag ruht. Aber sie wird wohl für die Zeit wo sie gearbeitet hat auch lohnzahlung bekommen. Zudem musste der AG sie bei der KK melden. Beweise das sie eigentlich arbeiten würde gibt es also. Weise den AG darauf hin das du arbeitsfähig und willig bist und woe besproxhen in der EZ in TZ arbeiten willst und kannst. Und sie ein bv aussprechen sollen wenn es keine geeignete Arbeit gibt, wie es dir rechtlich zusteht. Andernfalls wendest du dich an das Gewerbeamt. Die regeln das dann. Ob es aber am Ende wirklich ein bv gibt ist offen. Wäre für dich aber wichtig wegen EG. Also bv oder arbeiten. Den wenn du daheim bleibst und nichts machst, gibt es halt deutlich weniger beim nächsten EG. Und denke daran die laufende EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden, dir steht das volle mutterschaftsgeld zu. Mach das schriftlich, ich wette da wird es die nächsten Probleme geben.
mellomania
Wenn der AG sich weigert einen Vertrag zu machen und es als probearbeiten abtut, hat sie ein Problem der AG hat sie vielleicht gar nicht gemeldet??? Was dann? Es gibt keinen Vertrag!!!
Nia2020
Vielen Dank
Felica
Es braucht keinen Vertrag. Es gibt in Deutschland keine Pflicht den AV in Schriftform festzuhalten. Der dient lediglich der Beweisbarkeit. Macht es halt leichter bei den Fragen wie viel Urlaub, welche Arbeitszeiten usw. Davon ab hat die Userin einen AV. Nur keinen extra für die EZ, den braucht es auch gar nicht. Man kann einen Zusatz drunter setzen, aber selbst das muss nicht sein.
Felica
Und Probearbeiten nach Ende der Probezeit ist gesetzlich verboten.
mellomania
Wie will sie das beweisen? Ohne zusatz, ohne zeugen? Sie HAT gearbeitet, heißt nicht, dass sie es weiter tut. Stellt sich der AG quer, kann sie die Absicht, weierzuarbeiten ohne konkrete stundenzahl, nicht nachweisen. Wie soll ein bv berechnet werden ohne nachweisbare Grundlage? Was, wenn der AG die AN NICHT gemeldet hatte? Und auf Aushilfe für kurze Zeit verweist? Wenn du tips für sie hast, gut. Ich sehe das etwas schwierig, aber sie sagt ja nicht, wie der AG drauf ist...auch davon hängt das ja ab
Felica
Deine Falschaussagen beruhen also auf deine Annahme das der AG sich wissentlich strafbar macht und Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung fördert? Na das nenne ich mal eine Einstellung. Ich gehe erst einmal davon aus, wenn sie bereits seit Ende Dezember wieder arbeitet, das es mindestens für Dezember einen Nachweis gibt. Und, nicht jeder Mensch lebt in einem Vakuum, es gibt Kollegen, Kunden, Freunde, Familie usw welche im Zweifel als Zeugen auftreten können.
KielSprotte
dies war am 30.12.21 bis zum 8.12.22 habe ich 15,5 std gearbeitet. Da stimmt schon was nicht.....
Nia2020
Wieso ? Ich arbeite je 45 min !
mellomania
meine aussage als falschaussage zu betiteln ist nicht in ordnung. SIE hat keinen vertrag, mit dem sie NACHWEISEN kann was GEPLANT war. was sie gearbeitet HAT ist völlig unerheblich. Arbeitskollegen können angeben, was sie gearbeitet HAT. es gibt keinen Schichtplant (davon schreibt sie zumindes nichts) , woraus ersichtlich ist, wie sie eingeplant WIRD. (als Beispiel). Sie wird beweisen müssen was der plan war. schau dir die arbeitszeiten an die sie angibt. warten wir was Frau Bader sagt. solange sie nicht beweisen kann, was zukünftig geplant war und auf welcher grundlage ein bv überhaupt laufen sollte....und ja, ich geh immer vom worstcase aus. wenn der AG schon ohne vertrag arbeiten lässt, was auch nicht geht, geh ICH davon aus, dass da gar nix gemeldet ist. wie gesagt.
KielSprotte
Also mein Kalender steht gerade mal beim 18.01.22 und du hast bereits bis zum 08.12.22 gearbeitet....? Und wie 45 Min. ? Pro Tag?
cube
Es ist richtig, dass ein AV auch mündlich geschlossen werden kann bzw. gültig ist. Schwierig wird es aber, wenn der AG sich daran nicht mehr erinnern will und man keine Zeugen dafür hat. Falsch liegt der AG damit, dass er bei so wenigen Stunden keine Gefährdungsbeurteilung machen müsste und/oder wegen der noch laufenden EZ auch kein BV aussprechen müsste. GefBeu & BV können bzw. müssen auch gemacht werden, ohne das AN auch nur 1 Stunde gearbeitet hat (passiert zB bei Schwangerschaften noch vor dem 1. Arbeitstag). Da du offenbar mehrfach im Betrieb warst, wird es dafür ja wohl Zeugen geben. Ebenso, wie der AG die Stunden erfasst haben muss - schon aus versicherungstechnischen Gründen; und deswegen eigentlich auch korrekterweise der KK eine Meldung darüber gemacht haben. Du selbst wirst ja auch sicher wissen, an welchen tagen du von x-y gearbeitet hast. Teile dem AG schriftlich mit, dass auf Grund der Absprache bzgl. TZ in EZ du am x, y .... jeweils von x-y gearbeitet hast (ggf. Zeugen nennen "zusammen mit A gearbeitet"/"ebenfalls anwesend ..." o.ä.) Ebenfalls nochmal schriftlich Hinweis auf die aktuell bestehende Schwangerschaft und die Bitte, um eine Gefährdungsbeurteilung seinerseits. Gleichzeitig schlägst du dann aber - wenn keine Freistellung sofort kommt - dort auf und bietest wie vereinbart deine Arbeitskraft an. Nicht das es hinterher heißt, du wärest ja einfach nicht mehr gekommen. Ruf selbst bei der KK an und erfrage deinen gemeldeten Status. Wenn alles nichts nutzt, wende dich and ie Gewerbeaufsicht und schildere dort den Fall.
Ani123
Ich vermute, dass sie vom 30.12.2021 bis 08.01.2022 gearbeitet hat. Gesamt 15,5 Stunden. Da stellt sich mir die Frage wieviele Tage es genau waren. 3-Tage-Woche, 5-Tage-Woche, o. ä.. Wenn ich von einer 5-Tage-Woche ausgehe waren es 6 Arbeitstage (abzgl. Silvester, Wochenende). 15,5 Std. : 6 = 2,583. 2,583 × 5 = 12,916, hoch gerundet 12,92 Stunden / Woche. Je nachdem wieviel sie je Stunde verdient kann der AG daraus einen Minijob oder TZ, beides in EZ, machen. Das sollte sie selbst schon mal nachrechnen, denn für den AG kommt ein Minijob günstiger. Sollte es aber schon TZ sein sollte sie das einfordern. Das ist berechnet auf die Basis die gegeben ist. Die könnte der AG nutzen um die wöchentlichen Stunden zu berechnen. Die AN wollte mehr arbeiten, aber muss das jetzt nachweisen. War jemand bei dem Gespräch dabei wo es um die Stunden in der TZ je EZ ging? Wenn ja, halte schriftlich fest was genau da besprochen wurde und das soll die Person unterschreiben. Angaben wie "wir wollten schauen wieviel ich schaffe" sind allerdings sehr wage. Trotzdem ist es ein Beweis, dass es abgesprochen wurde. Notieren Sie mit wem wann zusammen gearbeitet wurde in der Zeit wo sie Vorort waren. Wird es elektronisch festgehalten? Oder wie wird es festgehalten? Due Idee den Status bei der KK zu erfragen finde ich gut. Jeder AG ist verpflichtet einen AN der seine Arbeit aufnimmt spätestens am 1. Arbeitstag da zu melden. Somit sollte das erfolgt sein. Wenn nicht weisen sie die KK darauf hin, dass sie wieder arbeiten. Vermutlich bekommt der AG dann ein Schreiben mit der Bitte um Nachmeldung. Wurden AZ für nach dem 08.01.2022 vereinbart? Wenn ja, sollten sie zu er Zeit unbedingt dort sein und ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Schickt ihr AG sie nach Hause, dann lassen sie es sich schriftlich geben. Einfach zu Hause bleiben geht nicht. Ihr AG muss das BV aussprechen, sonst gibt es kein Geld. Achten Sie darauf, dass er es rückwirkend zum Tag X (Mitteilung der Schwangerschaft) ausstellt. Haben Sie schon Lohn für ihre geleisteten Stunden bekommen? Das wäre auch ein guter Beweis dafür, dass gearbeitet wurde.
KielSprotte
Also wenn sie tatsächlich mit 45 Min. ihre tägliche Arbeitszeit meint, würde ich als AG auch nicht von "arbeiten" sprechen....das hat sie ja kaum die Jacke ausgezogen und ggf. den Rechner hochgefahren um dann wieder Feierabend zu machen. 45 Min. würde ich auch eher unter "Besuch" abstempeln.......
cube
Ja, das mag sein :-) Aber das wäre ja Sache des AG´s gewesen zu sagen, unter x Std./täglich eh nicht. Ab dem Moment, wo er den 45 Minuten zustimmt und den MA auch mehrfach kommen lässt, arbeitet sie halt. Ich verstehe aber ganz grundsätzlich nicht, warum es immer noch so irre viele Menschen gibt, die sich solche Dinge nicht schriftlich geben lassen oder selbst kurz etwas dazu per Mail "bestätigen". Diese Annahme, man hätte doch darüber gesprochen ...
Nia2020
Ja, ich kann es sehr gut beweisen denn die Kunden mussten nach jeder std unterschreiben. Das mit dem Vertrag ist blöd gelaufen , dennoch muss ich sagen würde mein Chef was einige meinen Schwarzarbeiten lassen nicht behaupten! Krankenkasse bin ich gemeldet sowie Lohn für den 30.12.21 für die je 4x 45 min habe ich erhalten ! Danke Leute für die Mühe , aber wir warten was die Expertin meint .
cube
Der AG muss nach Kenntnis der Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung machen und ggf. einBV aussprechen. IM BV erhältst du dann das, was du auch ohne BV bekommen hättest.
mellomania
wie willst du beweisen, was SEIN WIRD? Darum geht es. wenn der AG nachher sagt, er hat dich nur 3 mal gebraucht und nun nicht mehr, dann hast du ein problem. du wirst beweisen MÜSSEN, wie du ARBEITEN SOLLST UND WILLST ZUKÜNFTIG. Warum versteht das keiner. nur weil du 3. mal 45 minuten da warst, was ja nachweisbar ist, heißt das noch lange nicht, dass du WEITERHIN so arbeitest. solange das nicht nachweisbar ist, kann der AG sagen, dass keine weitere beschäftigung geplant ist. was dann? dann erhälst du GAR NICHTS,.
Nia2020
:-) Übrigens für diejenigen die meinen, dass ich nur 45 min arbeite haben es falsch verstanden ! Waren schon immer 4 x 45 min (Unterricht) . Aber wir warten mal auf die Expertin :-)
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