Tanscha88
Hall Frau Bader, Ich bin Anfang Dezember 2018 Mutter geworden und habe zwei Jahre EZ eingereicht. Februar 2020 habe ich nun wieder bei meinem Arbeitsgeber TZ begonnen. Der Vertrag ist befristet bis zum 31.12.2020, die EZ habe ich somit verlängert bis Ende des Jahres wegen dem Kündigungsschutz. Ab Januar sollte ich eigentlich mehr arbeiten, ich weiß allerdings nicht ob ich unsere Tochter in den Kindergarten bringen kann aufgrund Corona, da bei uns noch keine Eingewöhnung stattfindet. Könnte ich die EZ ein weiteres Mal verlängern? Gibt es hierfür Fristen?
Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie jetzt 2 Jahre beantragt. Sie können auch ohne Zustimmung des AG mit Frist 7 Wo schriftlich verlängern. Liebe Grüße NB
Ani123
Ich verstehe es nicht ganz. Ihr Kind ist im Dez.18 geboren und sie haben 2 Jahre EZ genommen. Diese geht bis zum 2.Geburtstag des Kindes. Die EZ haben sie wg. der TZ in EZ bis zum 31.12.20 verlängert. Das müssten max. 30 Tage gewesen sein, je nach Geburtstag ihres Kindes im Dez.. Ab wann hat ihre Tochter einen Kitaplatz? Wenn ab Jan.21 fällt dann die Eingewöhnung an. Dafür sollten 2-4 Wochen eingeplant werden. Wenn ein Arbeitsverhältnis besteht kann das gut mit Urlaub abgedeckt werden. Natürlich kann dafür auch EZ genommen werden, dann gibt es kein Geld. Da die ersten 2 Jahre festgelegt sind können sie die EZ so verlängern, ohne Zustimmung vom AG. Das muss mind. 7 Wochen vor Beginn der neuen EZ sein. Möchten Sie weiterhin TZ in EZ arbeiten? Wenn ja sollten sie das frühzeitig mit ihrem AG besprechen, denn dem muss ihr AG nicht zustimmen. Insgesamt steht jedem Elternteil 3 Jahre EZ pro Kind zu. Wer betreut ihr Kind zurzeit wenn sie arbeiten gehen? Wenn es keine Eingewöhnungszeit gibt, möchten sie ihr Kind trotzdem in die Kita geben? Wenn nein, wer soll dann auf ihr Kind aufpassen?
Tanscha88
Meine Tochter ist Anfang Dezember geboren und die Elternzeit wurde bis auf Ende diesen Jahres verlängert, so dass der Kündigungsschutz bestehen bleibt, bis ich wieder einen festen Arbeitsvertrag habe. Die Elternzeit haben wir dieses Jahr schon im Februar auf Ende des Jahres verlängert. Ich möchte nun nur wissen, ob ich die EZ nochmals bis zum 3. Geburtstag verlängern könnte, da ich ja noch nicht weiß ob ich wirklich mehr ab ab Januar arbeiten kann und es eben die zweite Verlängerung wäre. Sollte der Kindergarten keine Eingewöhnung bis dahin starten, kann ich das Arbeitspensum nicht erhöhen und hätte somit ab Januar 21 keinen Job mehr.
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