Scholz91
Liebe Frau Bader, Ich habe gleich nach der Geburt meiner Tochter, ab ihrem 6 Lebensmonat, zum 1.11 diesen Jahres, Elternteilzeit beantragt über 16 Wochenstunden. Diese wurden mir genehmigt vom Arbeitgeber. Mein Mann wollte Mo-Di auch f die kleine aufpassen. Nun kann mein Mann keine zwei Tage in der Woche auf unser Kind aufpassen da er mit dem Geschäft expandiert hat und es Personalmangel gibt. Ob bis zum Herbst alle Stellen besetzt sind ist nicht klar. Einen Kitaplatz habe ich ab nächstes Jahr wenn Sie 16 Monate alt ist. Zu einer Tagesmutter kommt sie auf keinen Fall mit 7 Monaten. Nun meine Frage, kann ich die Elternteilzeit kündigen? Oder verschieben auf September nächstes Jahr? Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen? Und wohin schicke ich das Schreiben? Ich arbeite in einem großen Konzern. Kommt es an die Personalabteilung, meinem Abteilungsleiter oder an meinen direkten Vorgesetzten? Und zum Schluss noch: Gibt es irgendwo ein Musterbeispiel? Im Netz findet man nix dazu. Nur wenn der Arbeitgeber einen kündigt- Danke im Voraus.
Hallo, ja das können Sie kündigen. Achten Sie bei der Formulierung aber darauf, dass Sie nur die Teilzeittätigkeit in der Elternzeit kündigen. Ich persönlich würde auch nicht einfach kündigen, sondern mit dem Arbeitgeber sprechen und ihn erklären warum sSie sich jetzt umentschieden haben. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie können die TZ in EZ fristgemäß kündigen. Was steht zur Kündigungszeit im Vertrag? Daran müssen sie sich halten. Ich würde es evtl. so schreiben: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen TZ in EZ-Vertrag, welchen ich am 01.11.2021 antreten sollte. Ich beantrage TZ in EZ für xxx Stunden ab 01.09.2022. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens schriftlich." Ich würde es zur Personalabteilung schicken. Bedenken Sie bitte bei Angabe des neuen Startdatums, dass sie eine Eingewöhnungszeit ihres Kindes mit einberechnen. Nur selten kann ein neues Kind ab August in die Kita gehen. Meistens wird es Mitte/Ende August oder später. Und niemand kann ihnen zum jetzigen Zeitpunkt schon mitteilen, wann das nächstes Jahr sein wird. Das sollten sie auf jeden Fall mit berücksichtigen.
Hallo, ja das können Sie kündigen. Achten Sie bei der Formulierung aber darauf, dass Sie nur die Teilzeittätigkeit in der Elternzeit kündigen. Ich persönlich würde auch nicht einfach kündigen, sondern mit dem Arbeitgeber sprechen und ihn erklären warum sSie sich jetzt umentschieden haben. Liebe Grüße NB
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