Sockentaucherin
Hallo zusammen, im Juli kommt ja unser 2. Kind auf die Welt und ich überlege nun wie ich den Antrag auf Elternzeit am flexibelsten stellen soll. Fakt ist, dass ich 2 Jahre nehmen (ggf. später mit Verländerung um das 3. Jahr und die restliche Elternzeit der vorzeitigen Beendigung der ersten Elternzeit) und hierfür 2 Jahre Eltergeld Plus in Anspruch nehmen möchte. Nun würde ich gerne im 2. Jahr mir die Möglichkeit offen halten 20-25 Stunden Teilzeit zu arbeiten. Im 1. Jahr überlege ich ggf. auf 450 Euro Basis einen Minijob bei meinem Arbeitgeber auszuführen (diesen übe ich momentan in der laufenden Elternzeit meines 1. Kindes bis zum Beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes aus). Jedoch möchte ich diesen nicht verbindlich zusagen, da ich ja noch nicht weiß wie insbesondere die erste Zeit mit dem neuen Kind wird. Kann ich im Antrag auf die Elternzeit dies irgendwie so beantragen? Also ggf. einen Minijob in Elternteilzeit für Jahr 1 welche dann im 2. Jahr auf 20-25 Stunden Elternteilzeit aufgestockt wird? Herzlichen Dank für die Hilfe Meike
Hallo, Sie beantragen jetzt EZ und kündigen an, was Sie planen. Stellen also keinen Antrag diesbezüglich. Und dann beantragen Sie vorher mit Frist 7 Wochen TZ. Vorausgesetzt, der Betrieb erfüllt sonst die Voraussetzungen (mind. 15 AN, keine wichtigen betriebl. Gründe dagegen, Tz in 15 - 30 Std) Liebe Grüße NB
Sockentaucherin
Liebe Frau Bader, Und wie ist die Rechtslage wenn ich jetzt mitteile, dass ich im Elternzeit Jahr 2 beabsichtige 20 Wochenstunden in TZ zu arbeiten, komme aber dann nicht nach 12 Monaten in Teilzeit zurück, wie ursprünglich geplant, hat das negativen Folgen für den Arbeitsplatz? Vielen Dank für ihre Antwort
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum