Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldzahlung ohne Einberechnung der monatl. Überstunden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeldzahlung ohne Einberechnung der monatl. Überstunden

Frieda83

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe vor ein paar Tagen meinen Elterngeldbescheid erhalten. In die Einberechnung sind meine immer wiederkehrenden monatlichen Zahlungen von Überstunden und Rufbereitschaft nicht mit einberechnet wurden! Auf meinen Lohnzettel sind die Zahlungen jedoch mit L= laufende Zahlungen gekennzeichnet! Im Bereich der Sozialabgaben auf dem Lohnzettel ist jedoch das Rufbereitschafts- und Überstundengeld separat aufgeführt (mit der Kennzeichnung N) und somit nicht im Steuerbrutto integriert. (Steuern werden aber gezahlt) Meine Frage: habe ich trotzdem ein Recht auf die Einberechnung der Gelder, da ich sie ja auch jeden Monat erhalten habe und sie mit L gekennzeichnet sind???? Danke für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Extra bezahlte Überstunden gehören nach den Lohnsteuer-Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zum regelmäßigen Arbeitslohn und erhöhen somit das Elterngeld. Widerspruch einlegen. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend Frau Bader,

Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...

Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...

Hallo Frau Bader,  ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde.  ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann!  (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...

Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt?  Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...

Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...

Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...