Bobo2590
Frau Bader, Ich möchte mich gerne selbstständig machen, und andere Mamas in Sachen Stoffwindeln beraten. Im Zuge dessen habe ich von Elterngeldtrick gehört. Wenn man Selbstständig ist, wird ja immer das Letzte abgeschlossene Steuerjahr vor Geburt des Kindes herangezogen. Unsere Tochte wurde im Oktober 2023 geboren. Bis wann müssten wir denn dann das zweite Kind bekommen, um wieder volles Elterngeld zu erhalten, wenn ich in den nächsten Wochen das Kleingewerbe anmelde? Anfang 2025 möchte ich zudem in Teilzeit bei meinem AG einsteigen. Denn eigentlich ist für uns ein zweites Kind wegen der Elterngeldsituation mit Grundlage des Teilzeitgehaltes nicht 100% drin. Liebe Grüße
User-1750749248
Frau Bader beantwortet die Steuertrick-Frage nicht. Das kannst du in unzähligen ähnlichen Fragen nachlesen.
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