Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Trick für Selbstständige

Frage: Elterngeld Trick für Selbstständige

Julia_0411

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Hallo zusammen, ich habe leider erst in den letzten Tagen von dem "Elterngeld Trick" mit der Selbstständigkeit erfahren. Ich finde nicht heraus, ob ich eine Möglichkeit habe, diesen Trick für mich zu nutzen, weil meine Situation doch etwas ungewöhnlich war. Im Januar 2020 hatte ich meinen letzten Monat bei meinem alten Arbeitgeber und begann am 15. Februar einen neuen Job. Dazwischen war ich also kurz arbeitslos. Diesen Job verlor ich wegen Corona im Juni in der Probezeit während einer Krankschreibung und bin danach ins Krankengeld gegangen und bis zur Geburt geblieben. Mein Sohn wurde im April 2021 geboren. Bis Mai 2022 bekam ich Elterngeld. Danach bekam ich kurz weiter Krankengeld bis zum Ende des Anspruchs und anschließend Arbeitslosengeld I. Im August 2022 habe ich wieder angefangen zu arbeiten. Seit Januar 2024 bin ich mit einem Kleingewerbe nebenberuflich selbstständig. Jetzt möchten wir wieder Nachwuchs. Der würde ja Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten Jahres zur Welt kommen. Je nachdem wann es klappt. Und nun habe ich von dem Elterngeldtrick für Selbstständige erfahren. Nach meiner Auffassung ist mein letztes abgeschlossenes Steuerjahr 2023 und mein Elterngeld würde zum aktuellen Zeitpunkt auch anhand dieses Jahres berechnet, in dem ich Teilzeit gearbeitet habe. Ist das richtig oder besteht doch eine Chance, beim 2. Kind so viel Elterngeld zu bekommen wie beim 1. Kind damals? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. Freundliche Grüße


lukko34

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Von einer Rechtsanwältin bekommst du bestimmt keine Tricks. Das hat Frau Bader schon öfter geschrieben.


MamaausM2

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Keine Chance auf ein anderes Jahr. Die Kinder sind zuweit auseinander.. Ausgeklammert werden nur Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat. Also wenn der im Bezugszeitraum liegt. Nur dann wird bei Selbstständigkeit das ganze Kalenderjahr ausgeklammert.


stahl91

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Schon ganz richtig. Mein Tipp nutze den Online-Antrag fuers Elterngeld. Meine Kinder sind 2021 und 2024 geboren und ich erhalte vollen Anspruch. Das wichtigste du musst Lohneinbußen aufgrund von Covid 19 gehabt haben.  Zudem warst du selbständig in 2023. Du hast ja bestimmt auch eine Decke gestrikt oder so und diese verkauft. Macht ja jeder von uns mal. Nun ist dein Bezugszeitraum 2019. Wenn du dort genug verdient hast kannst du auch die volle Summe bekommen.


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