AnnDee
Guten Tag Frau Bader, aktuell beziehe ich 2Jahre Elterngeld Plus. Ich bin festangestellt habe aber auch durch eine Beratungsfortbildung eine Kleinunternehmer Selbststandigkeit die aktuell pausiert. Meine Idee war, die 4Monate Partnerschatfsbonus im Elterngeld Plus zu nutzen damit mein Partner reduziert arbeitet und ich meine Selbstständigkeit weiter ausbauen kann. Ich muss 25h/Woche Arbeitszeit nachweisen, wie macht man dies in einer Beratertätigkeit. Es werden ja keine 25h Beratungen sein, sondern auch Rechnungen schreiben, Vor/Nachbereiten etc. Wissen Sie wie man das bei der Elterngeldstelle nachweisen muss? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Anne
Hallo, das Problem hatte ich damals auch. Man muss es plausibel erklären und der Gewinn muss hineterher passen. Neben Ihnen sitzen tut die EG-Stelle ja nicht. Liebe Grüße NB
Dojii
Der Stundenkorridor sind mind. 24 und max. 32 Wochenstunden, irgendwo darin musst du dich bewegen. Einen wirklichen Nachweis kannst du als Selbstständige nicht bringen. Hier reicht es erst einmal, dass du das im Antrag versicherst. Nur wenn bei der nachträglichen Überprüfung Zweifel aufkommen, weil du bspw. gar keine Einkünfte hattest oder plötzlich 10 mal so viele Aufträge erledigt hast als vor Geburt, kann es sein, dass die Elterngeldstelle von dir eine Liste deiner Tätigkeiten verlangt, um diese Abweichen zu erklären.
AnnDee
Herzlichen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort. Ja klar das ist ja auch verständlich. Aber dann weiß ich dass jetzt nichts anderes als bei den anderen Beratungsgesprächen erfolgt. Mit freundlichen Grüßen, Anne
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