basty23
Guten Tag Frau Bader, im Juli 2020 und April 2021 wurde Elterngeld beantragt. Die Elterngeldstelle verlangt nun das ganze Geld zurück. Der Minimalbetrag ist natürlich ausgenommen. Von der Elterngeldstelle wird nun wie folgt argumentiert: Damals gab es eine Einnahme von z.B. 10.000€. Sicherlich hat die Elterngeldstelle recht, dass es Einnahmen gab, aber es müssen noch Mitarbeiter bezahlt werden. Das wurde von der Elterngeldstelle gar nicht berücksichtigt. Der Steuerberater hat eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt und an die Elterngeldstelle geschickt. Die BWA wurde aber gar nicht anerkannt. Wie soll man nun gegenüber der Elterngeldstelle argumentieren? Der Steuerberater kann nichts anderes erstellen. Für die Elterngeldstelle sind die 10.000€ der Gewinn obwohl es nur der Umsatz ist. Die Ausgaben (Mitarbeiter, Versicherungen, Steuern usw.) wurden bei der Berechnung gar nicht berücksichtigt. Für eine kleine Familie, wo die Ehefrau kein Einkommen hat, ist das schon viel Geld, welches man zurückzahlen soll. Ich muss aber noch dazu sagen, dass es sich hier um Mischeinkünfte handelt. Also Angestellter + Nebenbei Selbstständig. Während des Bezugs vom Elterngeld gab es keine Einkünfte als Angestellter.
Hallo, Ausgangspunkt ist in Übereinstimmung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG der Gewinn (vgl. RL BEEG, 2d.1). Der Steuerberater muss also den Gewinn mitteilen, selbstverständlich ohne Löhne etc.. Liebe Grüße NB
basty23
Kann denn keiner helfen?
Carina_86
Sobald du deine Steuererklärung gemacht hast, reichst du diese ein und danach wird dann endgültig abgerechnet.
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