Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ja da hab ich mich wohl unpräzise ausgedrückt (s.u.). es geht ums elterngeld. die 14 monate haben wir im erstantrag bisher so aufgeteilt: 1. Lebensmonat: beide 2-8. Lebensmonat: ich 9-13. Lebensmonat: mein Partner. Meine Elternzeit und somit mein Elterngeldbezug sind seit 1 Woche beendet, so dass jetzt mein Partner Elterngeld bekommt. Wir würden die Aufteilung nun gerne nochmal ändern, so dass mein Partner dann nur noch die Lebensmonate 9 und 10 Elterngeld beziehen würde und ich noch einmal 11 bis 13. Wir haben die Zustimmung beider Arbeitgeber und es wäre die erste Änderung unseres Antrags. Geht das? Müssen wir die Änderung begründen? Vielen Dank nochmals najucha Hallo, verwechseln Sie EZ und EG? EZ kann man bis zu 3 Jahre nehmen - jeder Elternteil. Auch die 14 Mo. EG können frei aufgeteilt haben. Ich weiß nun leider nicht, ob und wie das geschehen ist. Liebe Grüsse, NB Hallo Frau Bader, mein Partner und ich haben nacheinander Elternzeit beantragt (insgesamt 14 Monate bis einschl. Jan. 2011). Meine Elternzeit ist nun beendet und seine hat gerade begonnen. Können wir -mit Zustimmung beider Arbeitgeber- die Aufteilung noch einmal ändern? So dass ich Ende des Jahres noch einmal für 2 Monate Elternzeit nehmen könnte und sich die Elternzeit meines Freundes entsprechend verkürzt? Es wäre die erste Änderung unseres Antrags. Vielen Dank najucha
Hallo, Sie haben sich verbindlich festgelegt, es muss einen wichtigen sachlichen Grund zur Änderung geben Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo! Hätte mal eine frage ? Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub,werde nächstes Jahr im Juli anfangen! Wenn ich jetzt zum beispiel nächstes Jahr Ferbruar März rum schwanger wäre müsste ich ja bis zum Mutterschutz paar Monate arbeiten gehen.Meine frage ist ,hätte ich dann Anspruch auf Elterngel ,wenn ich zum bsp.nur 4-5 Monate arbeiten gehe? V ...
Hallo ich hoffe Sie können mir helfen und zwar Ich arbeite in einem Betrieb auf 100 Euro basis jetzt bin ich schwanger und mein Chef läst mich auch weiterhin dort arbeiten solange der Arzt nicht dagegen hat so nun meine Frage habe ich nach der Entbindung anspruch auf Elterngeld? Wir bekommen kein Harz 4 sondern nur Wohngeld steht mir da was zu? V ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist 8 Monate alt und ich habe Elterngeld auf 24 Monate beantragt. Nun muss ich Notbedingt wieder arbeiten gehen ab dem 1.12.17 Ich hatte mich im Vorfeld bei der L-BANK informiert fort hiess es zu mir dass wenn ich früher die Elternzeit beende werfe mir der Betrag für die noch ausstehenden Monate auf einmal ausbez ...
Sehr geehrte Frau Bader unser Sohn wurde am 29.05.2018 geboren. Ich habe aber bereits meinen derzeitigen Job zum 30.09 gekündigt und würde noch gerne Elternzeit/Elterngeld vom 29.07 bis 29.09 nehmen. Also die vollen 2 Monate für den Vater. Da es mir diese Kurzfristigkeit nicht mehr gestattet den kompletten Rest-Urlaub zu verbrauchen hat mi ...
Hallo Ihr Lieben, ich bin ziemlich ratlos weil ich nicht weiss ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Zu mir: Ich bin seit 04.2019 langzeitkrangeschrieben, habe das volle Krankengeld und danach das Alg1 (Nahtlosigkeitsregelung) ausgeschöft und erhalte quasie seit dem 4.10.21 keinerlei Geldleistungen mehr und bin ausgesteuert. Mein Arbeit ...
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund der Corona Pandemie wurde mein befristeter Betrag im August 2020 nicht verlängert und ich bekam ALGI. Im April 2021 startete dann mein Mutterschutz und ich beziehe aktuell den letzten Monat Elterngeld (bis 16.02.). Ich habe noch einen Restanspruch von 3 Monaten ALGI. Wie ist nun das weitere Vorgehen? Steht es ...
Liebe Frau Bader, ich wohne und arbeite seit 2014 in DE (ich habe italienische Staatsangehörigkeit), hier habe ich auch meinen Ehemann kennengelernt (gebürtiger Deutscher, deutsche Staatsangehörigkeit) und wir warten jetzt auf unser erstes Baby, das im Mai kommen sollte. Mein Mann und ich leben seit 2/2022 in einer Fernbeziehung. Er arbeitet in Ö ...
Hallo Frau Bader, meine reguläre Elternzeit geht bis zum 10.07.2023 (1 Jahr). Im April sagte mir mein Arbeitgeber, dass er mich nach meiner Elternzeit nicht wieder beschäftigen kann. Ich habe mich da schon nach etwas Neuem umgeguckt und konnte eine neue Stelle mit 30 Stunden am 02.05. anfangen. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Aufheb ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit